Projekt Beschreibung

Antrag: Parken in Charlottenburg-Nord

Antragsteller: Heyne/Recke

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, gem. § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO das Gebiet um die Paul-Hertz-Siedlung in Charlottenburg-Nord wegen seines Charakters als städtisches Quartier mit erheblichem Parkraummangel, als Eingeschränkte-Haltverbotszone auszuweisen, in der in den Nachtstunden nur Anwohner mit einem Bewohnerparkausweis berechtigt werden, ihr Fahrzeug abzustellen.

Begründung:
In vielen Bereichen des Bezirks herrscht enormer Parkraumdruck. Trotz des erklärten Ziels, alternative Mobilitätswege aufzuzeigen, gibt es weiterhin auch Bedarf an Stellflächen, insbesondere für Anwohnerinnen und Anwohner.
In Charlottenburg-Nord, v.a. der Paul-Hertz-Siedlung, muss man seit einigen Jahren die verstärkte Zunahme von parkenden Autos beobachten, die dort tage- oder wochenweise ihr Auto abstellen, um vom nahegelegenen Flughafen Tegel aus zu verreisen. Diese günstige Alternative zum teuren Flughafenparkplatz belastet die Anwohnerinnen und Anwohner, da sie meist die Leittragenden sind, wenn sie in den Abendstunden nach verrichteter Arbeit keinen Parkplatz mehr finden und im schlimmsten Fall sogar wegen ordnungswidrigen Parkens ein Bußgeld erhalten. Viele Anwohnerinnen und Anwohner zahlen mittlerweile auf privaten Stellflächen der städtischen Gewobag bis zu 30 EUR pro Monat, um einen Parkplatz sicher zu haben. Es gibt lange Wartelisten auf einen Stellplatz. Trotz der möglichen Schließungsabsicht des Flughafens Tegel nach Eröffnung des Flughafens BER im Jahr 2020/2021 verbleiben mehrere Jahre, in denen durch die Einrichtung eines Bewohnerparkens, die Region entlastet werden kann.

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