Projekt Beschreibung

Antrag: Parkplätze unter die Erde: Quartiersgaragen voranbringen

Antragsteller: Heyne/Recke/Tschörtner

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, ein Konzept für die Bereitstellung bzw. Verlagerung von Parkplätzen durch den vermehrten Bau von Tiefgaragen in innerstädtischen Quartieren zu entwickeln.

Dazu sollen geeignete Plätze identifiziert werden, auf denen Parkplätze unter die Erde verlagert werden können. Hier sind insbesondere Flächen zu betrachten, die derzeit nur ebenerdig genutzt werden. Im Anschluss sollen die planerischen Voraussetzungen für die Errichtung von Tiefgaragen an den als vordringlich ermittelten Standorten geschaffen werden.

Der BVV ist bis zum 30.09.2018 zu berichten.

Begründung:
Der oberirdische Raum für den ruhenden Verkehr wird knapper, da durch die zunehmende Verdichtung der Stadt und den zunehmenden Lieferverkehr der vorhandene Straßenraum immer höher ausgelastet wird. Gleichzeitig besteht an vielen Stellen großes Interesse Flächen, die für den ruhenden Verkehr genutzt werden, für den fließenden Verkehr (Fahrradmobilität) zu nutzen. Hier gilt es einen akzeptablen Ausgleich für alle Nutzer zu finden.
Die Bereitstellung von zusätzlichen Tiefgaragenplätzen in einzelnen Kiezen würde diese Situation deutlich entschärfen: Parkplätze könnten aus dem oberirdischen Straßenraum verlagert werden und so dort Platz für Radspuren, Ladebuchten für den Lieferverkehr, u. a. wichtige Nutzungen schaffen. Zudem ist mit einer verstärkten Nachfrage nach sicheren, abschließbaren und witterungsgeschützten Abstellmöglichkeiten für hochwertige E-Bikes, ggf. mit Lademöglichkeit, zu rechnen.
Gleichzeitig würden die Emissionen des Parksuchverkehrs wie Abgase und Lärm deutlich reduziert. Andere europäische Großstädte wie z.B. Madrid, Barcelona oder Paris zeigen, dass so Lösungen geschaffen werden, die breit angenommen werden und den Straßenraum spürbar entlasten.
Private Investoren, die an verschiedenen Stellen Berlins in quartiersnahe Garagen investieren würden, sind vorhanden. Entsprechende Investitionen müsste also nicht die öffentliche Hand tätigen, weshalb das Investitions- und Betriebsrisiko vollständig an Private übertragen werden kann.

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