Projekt Beschreibung

Schriftliche Anfrage: Die Datenschutzgrundverordnung in Charlottenburg-Wilmersdorf

Fragesteller: Felix Recke

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Inwieweit führt das Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) am 25.Mai 2018 zu gesteigerten Anordnungen an den Datenschutz in den Abteilungen des Bezirksamts (Bitte Differenzierung nach Abteilungen)?
  2. Welche (zusätzlichen) Maßnahmen im Bereich des Datenschutzes werden im Zuge des Inkrafttretens der DS-GVO derzeit vorbereitet/umgesetzt?
  3. Gibt es Bereiche, in denen schon jetzt absehbar ist, dass die gesteigerten Anforderungen an den Datenschutz im Bezirksamt nach derzeitigem Stand nicht zum 25.Mai 2018 umsetzbar sein werden?
  4. In welcher Form werden die Mitarbeiter des Bezirksamts auf die gesteigerten Anforderungen im Rahmen der DS-GVO geschult/vorbereitet?
  5. Inwieweit wird der Senat von Berlin bei der Umsetzung der Anforderungen aus der DS-GVO unterstützend gegenüber den Bezirken tätig?
Zur Drucksache