Projekt Beschreibung

Schriftliche Anfrage: Hertzallee Nord

Fragesteller: Johannes Heyne

Ich frage das Bezirksamt:

1. Ist es zutreffend, dass – wie durch Senatorin Lompscher am 11.04.2018 im Rahmen der Standortkonferenz Hertzallee / Hardenbergplatz mitgeteilt – Gebäude für die TU Berlin bereits vor Verabschiedung des Bebauungsplanes im genannten
Bereich realisiert werden sollen?
2. Auf welcher planungsrechtlichen Grundlage sollen die Bauvorhaben der TU Berlin – so die Frage 1 mit Ja beantwortet wird – geprüft und genehmigt werden?
3. Wie beurteilt das Bezirksamt die Aussage des zuständigen TU-Abteilungsleiters Martin Schwacke, er habe keinen Auftrag, studentisches Wohnen in genannten Bereich zu realisieren?
4. Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass ein lebendiges Quartier nur dann entstehen kann, wenn eine lebendige Mischung der Nutzungen (z. B. Wohnen, universitärer Betrieb, kleinteilige Gewerbenutzungen) innerhalb des Quartieres erfolgt?
5. Beabsichtigt das Bezirksamt die Senatsverwaltung aufzufordern, mit der TU Berlin Gespräche über eine lebendige Mischung innerhalb des Quartiers Gespräche aufzunehmen?
6. Wie sollen die durch die Neuordnung des Quartiers zu erwartenden Verkehrsströme aufgenommen werden?
7. Wie und wo werden dem ruhenden Verkehr ausreichend Abstellmöglichkeit eingeräumt?

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