Projekt Beschreibung

Schriftliche Anfrage: Wohngruppenzuschlag bei der Hilfe zur Pflege

Fragesteller: Pascal Tschörtner

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wurde im Bezirk bisher die Hilfe zur Pflege auf den Wohngruppenzuschlag nach §38a SGB XI angerechnet?
  2. Wenn ja, welche Folgen zieht das Bezirksamt aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 12.05.2017 (B 8 SO 14/16 R), dass eine solche Anrechnung grundsätzlich nicht zulässig ist?
  3. Rechnet das Bezirksamt mit Nachzahlungsforderungen und wenn ja, in welcher Höhe?
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