Mit dem neuen Lockdown zum Ende des letzten Jahres zeigten sich auch in Hinblick auf die Durchführung der Bezirksverordnetenversammlung die Versäumnisse der Bezirksverwaltung in den vorangegangenen Monaten der Corona-Pandemie. Vor Weihnachten fand die erste BVV-Sitzung nicht in Präsenz, sondern per Zoom-Meeting statt. Die erforderliche Rechtssicherheit von Beschlüssen war aufgrund der gewählten Übertragungsart jedoch nicht gegeben, Beschlüsse konnten nicht gefasst, neue Anträge lediglich in die Ausschüsse verwiesen werden. Wahlen entfielen genauso wie schriftliche Anfragen, Einwohneranfragen wurden schriftlich beantwortet. Unserem verfassungsgemäßen Auftrag innerhalb der Bezirksverwaltung wurden wir gerade in dieser schwierigen Zeit nicht gerecht.
Für die Ende Januar diesen Jahres wieder per Zoom-Meeting durchgeführte BVV hatten wir daher die Abstimmung über Anträge per Briefwahl beantragt. Für die Abgeordneten wurden Stimmzettel vorbereitet und verschickt, die Ergebnisse der Abstimmungen werden nach Eingang veröffentlicht. Anträge wurden während der Sitzung von der BVV in die zuständigen Ausschüsse verwiesen.
Eine langfristige Lösung ist dies aber natürlich nicht. Senat, Bezirksamt aber auch die Bezirksvorsteherin Annegret Hansen haben es in der Vergangenheit und insbesondere in den Sommermonaten 2020 massiv versäumt, Grundlagen für ein rechtssicheres, digitales Arbeiten zu schaffen. Nachdem das Berliner Abgeordnetenhaus nun aber die gesetzliche Grundlage für die Durchführung digitaler BVVen geschaffen hat, gilt es, auf dem schnellsten Wege technische Verfahren zu finden, die die Arbeitsfähigkeit der BVV umfänglich und ohne Verzögerungen ermöglichen.