Projekt Beschreibung

Antrag: Das Bezirksamt wird aufgefordert, unter Achtung der Zählgemeinschaftsvereinbarung zur Nachnutzung des Grundstücks Hubertusallee 1 einen Aufstellungsbeschluss zu fassen, der zur gewünschten städtebaulichen Aufwertung am Rathenauplatz einen Hochpunkt ermöglicht, der sich nicht in die Berliner Traufhöhe einfügt.
Zur Erläuterung: Der Aufstellungsbeschluss ist der 1. Verfahrensschritt eines Bebaungsplanverfahrens. Nachdem im Fachbereich Stadtplanung erste konzeptionelle Überlegungen zu den Planungszielen und zum Planungsinhalt erarbeitet wurden, beginnt das eigentliche förmliche Bebauungsplanverfahren mit dem Aufstellungsbeschluss. Zunächst werden das sog. Planungserfordernis und die Planungsziele im Ausschusses für Stadtentwicklung der Bezirkverordnetenversammlung zur Beratung und Erörterung vorgestellt. Nach der zustimmenden Kenntnisnahme fasst das Bezirksamt den förmlichen Aufstellungsbeschluss, der dann im Amtsblatt von Berlin veröffentlicht wird. Der eigentliche Bebauungsplan befindet sich zu diesem Zeitpunkt noch im Stadium des Vorentwurfs und spiegelt im Wesentlichen die groben inhaltlichen Vorstellungen auf der Basis der vorhandenen Sachkenntnis wieder.

Erläuterungen zum Hochpunkt: Die Stadtplanung von Berlin sieht in der Höhenentwicklung die sog. Berliner Traufhöhe von 22 m über Oberkante Erdreich als vertikale Begrenzung an. Alle Gebäude, die höher als die genannten 22 m sind, sind Hochhäuser. Bei Hochhäusern wiederum unterscheide man zwischen „kleinen“ und „großen“ Hochhäusern. Kleine sind zw. 22 und 60 m hoch, große höher als 60 m. Bei Hochhäusern sind die Vorgaben des Berliner Hochhausleitbildes zu beachten, je nach Höhe auch das Baukollegium in den Prozess mit einzubinden zum Download

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