Projekt Beschreibung
Antrag: Initiativbewerbungen dauerhaft sicherstellen und qualitativ verbessern
Antragsteller: Recke/Bergmann
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, von der verwaltungsinternen Praxis, Initiativbewerbungen bis zum 31.12.2022 zeitlich zu befristen, Abstand zu nehmen und sicherzustellen, dass sich Bewerberinnen und Bewerber dauerhaft initiativ beim Bezirksamt bewerben können.
Bei notwendigen Evaluationsphasen ist stets zu garantieren, dass durchgängig die Möglichkeit von Initiativbewerbungen angeboten wird.
Weiter soll ein Verfahren entwickelt werden, das gewährleistet, dass deutlich mehr Initiativbewerberinnen und -bewerber als bisher auch tatsächlich eingestellt werden. Angesichts der angespannten Personalsituation muss es das Ziel sein, ein Großteil der Bewerberinnen und Bewerber für die Verwaltung zu nutzen bzw. diese entsprechend zu qualifizieren, bspw. in Kooperation mit der Arbeitsagentur. Die verwaltungsinternen Abstimmungen zwischen den Fachabteilungen des Bezirksamts sind so zu verbessern, dass das Zentrale Bewerberbüro (ZBB) möglichst frühzeitig nachverfolgen und nachvollziehen kann, welche potenziellen Bewerberinnen und Bewerber die einzelnen Abteilungen benötigen könnten und was für Ausschreibungsmodalitäten hierfür erforderlich sind.
Begründung:
Wie auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion in der BVV am 23.06.2022 bekannt wurde (Ds.: 0112/6), konnte kein einziger der 3000 Initiativbewerbungen, die das Bezirksamt im Jahr 2021 erhielt, auf Stellen im Bezirksamt vermittelt werden. Die Mitarbeiter der Verwaltung sind unser höchstes Gut, um dem Bürger effizient Dienstleistungen anzubieten. Selbst wenn ein Bewerber mal nicht sofort für einen der Jobs qualifiziert sein sollte, erwartet die BVV von der Verwaltung bei der aktuellen Personalausstattung mehr Kreativität und Einsatz, beispielsweise mit Fortbildungen und Weiterbildungskursen. Weiter wurde im Rahmen der Großen Anfrage bekannt, dass, wie schon vom 01.01.2022 bis zum 28.02.2022, „erneut eine verwaltungsinterne zeitliche Befristung (…) bis 31.12.2022 gilt, die in dem Ausschreibungstext nicht explizit benannt wird, um auch nach Ablauf des Jahres die Ausschreibung wieder evaluieren und ggf. anpassen zu können.“ Anfang 2022 war es schon einmal für zwei Monate nicht möglich, sich initiativ beim Bezirksamt zu bewerben, da auch hier eine Evaluation anstand. Diese womöglich notwendigen Evaluationen rechtfertigt jedoch keine Unterbrechung der Initiativbewerbungen, sodass dies dringend unterbunden werden muss. Wir können es uns nicht leisten, auch nur für einen der Bewerberinnen und Bewerber zu verzichten.