Projekt Beschreibung

Antrag: Leitlinien für Mietverhältnisse im UCW unter Beteiligung der BVV entwickeln

Antragsteller: Recke/Heyne

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die BVV an dem lt. DRS 19/12557 aus dem AGH von Berlin z. Zt. stattfindenden Gesprächsprozess mit den Mieterinnen und Initiativen im UCW zu beteiligen. Die Entwicklung objektiver Bewertungsparametern, anhand derer zukünftig über die Vergabe bzw. Verlängerung von Mietverträgen entschieden werden soll, bedarf einer Diskussion im politischen Raum in Charlottenburg-Wilmersdorf, da Festlegungen über die künftige Nutzung des UCW direkte Auswirkungen auf den Haushalt des Bezirks haben werden.

Begründung:

Das UCW ist als Projekt des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf ein vorbildliches Beispiel bezirklichen Engagements. Die Förderung von Gründerinnen ist ein wichtiges Anliegen des Senats, für das im Doppelhaushalt 2022/23 umfängliche Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Für die Förderung von Gründerinnen muss jedoch eine Konzeption erarbeitet werden, damit die zur Unternehmensgründungen von Frauen gedachten Mittel zielgenau eingesetzt werden können und sich nicht allein auf die Subventionierung der Mietkosten beschränken.

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