Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat gegen den Verkauf der Westkreuzbrache durch die Deutsche Bahn an den Unternehmer Uwe Glien geklagt und wollte hier ein Vorkaufsrecht durchsetzen. Der Streit um das Grundstück ist ein lang andauernder Konflikt. Senat und Bezirk wollen auf dem Gelände den Westkreuzpark errichten und begründen ihr Vorkaufsrecht damit, dass es zum Naherholungsgebiet umgewidmet werden soll. Somit sinkt jedoch der Grundstückswert, und der Gewinn für die Deutsche Bahn fällt geringer aus. Weiterhin stehen dem Bezirk die erforderlichen Mittel für die Umwidmung der Brachfläche mittelfristig nicht zur Verfügung, die Fläche verkommt weiter.
Johannes Heyne, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf, führte hierzu aus:
„Die Westkreuzbrache eignet sich für die Schaffung von kostengünstigem Wohnraum. In Entwicklungsstudien wurde nachgewiesen, dass bis zu 1.000 Wohnungen auf dieser Fläche entstehen können und weiterhin ausreichend Grünflächen, auch zur kleingärtnerischen Nutzung, erhalten bleiben können. Senat und Bezirk haben sich mit der Idee, hier einen Park schaffen zu wollen, verzockt. Nun gilt es, mit dem rechtmäßigen Grundstückseigentümer eine Entwicklung dieser Brachfläche anzustoßen. Denn da die Fläche weiterhin dem Eisenbahnrecht unterliegt könnte der Grundstückseigentümer Glien anstatt von Wohnungen auch eine Waggonreinigungsanlage für Züge der DB AG bauen. Ob dies im Sinne des Bezirks und die richtige Antwort auf die Wohnungsnot in Berlin ist?“