FDP und Bürgerinitiative Gervinusstraße erheben aufgrund erheblicher Unregelmäßigkeiten Klage gegen das Ergebnis des Bürgerbegehrens Freiraum Parkraum
Das Bezirksamt hatte am 28.06. festgestellt, dass das von der FDP Charlottenburg-Wilmersdorf und der Bürgerinitiative Gervinusstraße initiierte Bürgerbegehren gegen die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung die notwendige Anzahl von 7.244 gültigen Unterschriften für die
Herbeiführung eines Bürgerentscheids verfehlt habe.
Bei der von den Vertrauenspersonen durchgeführten Durchsicht aller geprüften Unterschriftenlisten ergaben sich jedoch erhebliche
Unregelmäßigkeiten. Unter anderem hat das Bezirksamt:
- sich um mindestens 538 Unterschriften verzählt und Unterschriften übersehen.
- EU-Ausländer als ungültig gewertet, obwohl sie abstimmungsberechtigt sind
- Personen mit Hauptwohnsitz in CW als ungültig gewertet, obwohl sie nachweislich einen Hauptwohnsitz im Bezirk haben.
- den Tag der Unterschrift nicht als Stichtag der Gültigkeit herangezogen.
- das Unterschriftsdatum als fehlend angegeben, obwohl es vorhanden war, zudem wurden eingerahmte Unterschriften als ungültig gewertet.
- Verstorbene als ungültig gewertet, obgleich ihr Tod offenkundig nach Unterschrift eintrat, weshalb sie zu werten sind.
- Unterschriften mit lediglich fehlenden Vor- oder Nachnamen als ungültig gewertet.
- abgekürzte Vornamen als ungültig gewertet, obgleich einfach zu recherchieren
- Personen mit Auskunftssperre pauschal als ungültig gewertet.
- Unterschriften als unleserlich gewertet worden, die leserlich sind.
- Unterschriften ohne Angabe von Gründen als ungültig bewertet, obwohl die Unterschriften nach Augenschein in Ordnung sind.
- aufgrund der genannten falschen Anwendung des Stichtags der Unterschrift bei Verstorbenen und einem bereits nachgewiesenen Fall, wird in Frage gestellt, ob die als verzogen gewerteten Unterschriften zum Tag der Unterschrift tatsächlich umgemeldet waren.
Es wird insgesamt die Ungültigkeit von über 1317 Unterschriften bestritten. Die Vertrauenspersonen Tobias Bergmann, Dr. Felix Recke-Friedrich und Achim Ruppel erheben deshalb Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen das festgestellte Ergebnis.
Die Vertrauensperson für die FDP, Tobias Bergmann, führt dazu aus:
“Wir sind davon überrascht, mit welcher Methodik geprüft wurde und dass es offensichtlich kein vier Augen Prinzip bei der Prüfung innerhalb des Wahlamtes gab. Allein, dass 538 Unterschriften zu wenig gezählt wurden, ist bereits zum Haare raufen. Dass aber auch beispielsweise „ungarisch“ oder „Spanier“ als Fehlervermerk gekennzeichnet wurde, obwohl EU-Ausländer unterschriftsberechtigt sind oder Unterschriften mit der Begründung „verstorben“ als ungültig gewertet wurden, obwohl für die Gültigkeit der Zeitpunkt der Unterschrift gilt, lassen eine systematisch fehlerhafte Prüfung der Unterschriften vermuten. Wir sind davon überzeugt, dass bei ordnungsgemäßer Prüfung das Bürgerbegehren erfolgreich gewesen wäre.
Aufgrund dessen haben wir Klage gegen das Ergebnis erhoben und fordern das Bezirksamt dazu auf, alle Maßnahmen zur Ausweitung der
Parkraumbewirtschaftung sofort einzustellen.“