Das von der Bürgerinitiative Gervinusstraße und der FDP Charlottenburg-Wilmersdorf initiierte Bürgerbegehren gegen die pauschale Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung ist rechtlich zulässig. Zu diesem Ergebnis kommt das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf im Rahmen seiner ersten verpflichtenden Einschätzung zur sog. Bindungswirkung des Bürgerentscheids.
Dieser Schritt ist notwendig, damit die Initiatoren in den folgenden sechs Monaten Zeit haben, die notwendige Anzahl von Unterschriften, drei Prozent der Wahlberechtigten, zu sammeln.
Die Vertrauenspersonen für das Bürgerbegehren, Achim Ruppel von der Bürgerinitiative Gervinusstraße, der Vorsitzende sowie stellv. Vorsitzende der FDP-Fraktion Charlottenburg-Wilmersdorf, Felix Recke-Friedrich und Tobias Bergmann, freuen sich, dass damit die erste Hürde genommen ist.
Unterschriftsberechtigt sind nun alle Wahlberechtigten, die zum Zeitpunkt der Unterschrift das Wahlrecht zur Bezirksverordnetenversammlung besitzen. Über das Zustandekommen eines Bürgerbegehrens hat das Bezirksamt innerhalb eines Monats nach Einreichung der für das Bürgerbegehren erforderlichen Unterschriften zu entscheiden. Ist das Zustandekommen festgestellt, dürfen die Organe des Bezirks bis zur Durchführung der Abstimmung keine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung treffen.
Wie das Bezirksamt mitteilt, ergeben sich vorläufig keine Kosten aus der Verwirklichung des Bürgerbegehrens.
Das Ziel der Initiatoren ist es nun, schnellstmöglich die nötigen Unterschriften zu sammeln. Die Zeit drängt, wenn das Bezirksamt bereits im kommenden Jahr mit der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung am Prager Platz beginnen möchte.
Vertrauensperson und Vertreter der FDP, Tobias Bergmann, sagt dazu:
„Für Anwohner und Gewerbetreibende ist die geplante Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung unzumutbar. Es freut mich, dass wir nun mit der Unterschriftensammlung beginnen können, um den Bürgern diese zusätzliche Belastung zu ersparen.“