Viele Bürgerinnen und Bürger freuen sich derzeit, dass der Einzelhandel nach monatelangen Schließungen langsam wieder öffnet. Durch Maßnahmen wie Click & Collect haben auch viele Händlerinnen und Händler endlich wieder eine Perspektive. Anders hingegen auf den Wochenmärkten. Hier können zwar wieder Blumen erworben werden, andere Non-Food-Produkte, wie beispielsweise Textilien, jedoch nicht. Nach einem Antrag der FDP-Fraktion Charlottenburg-Wilmersdorf hatte die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) eigentlich schon am 18. Februar 2021 beschlossen, dass sich das Bezirksamt gegenüber dem Senat dafür einsetzen soll, schnellstmöglich wieder alle Stände auf den Wochenmärkten zuzulassen. Wie nun auf eine Anfrage in der gestrigen BVV bekannt wurde, sieht das Bezirksamt hier jedoch weiter keine rechtliche Handhabe. Hintergrund sei, dass in der neuen Corona-Verordnung lediglich der Verkauf von Blumen wieder ausdrücklich auf Märkten erlaubt sei. Der Verkauf anderer Produkte orientiere sich an den selben Regeln wie im Einzelhandel: ein Verkauf ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung und bei Gewährleistung von 40 qm Fläche pro Kunde möglich.

Der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Felix Recke, erklärt hierzu:
„Man kann kein Kaufhaus mit einem Wochenmarkt gleichsetzen, wo an der frischen Luft mit deutlich geringerem Risiko eingekauft werden kann. Hier schöpft das Bezirksamt seine rechtlichen Möglichkeiten nicht wie andere Bezirke aus, um kleine Händler zu unterstützen. Zumal jeder weiß: zwei Juristen, drei Meinungen. Auf einem Wochenmarkt lässt sich für ausreichend Abstand sorgen. Es reicht nach einem Jahr Pandemie jedenfalls nicht mehr aus, sich nur auf Rechtsverordnungen zurückzuziehen. Wir erwarten, dass das Bezirksamt hier endlich den Druck gegenüber dem Senat erhöht.“