Die Vertrauenspersonen für das Bürgerbegehren gegen die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung hatten am 26. September das Bürgerbegehren gegenüber dem Bezirksamt angezeigt. Laut Bezirksverwaltungsgesetz hätte das Bezirksamt einen Monat Zeit gehabt, um die Zulässigkeit zu prüfen und eine Kostenschätzung zu erstellen. Statt sich an die gesetzliche Vorschrift zu halten, hat das Bezirksamt die Frist seit über zwei Wochen versäumt und verschleppt somit den Start der Unterschriftensammlung. Ob der Hintergrund politisch motiviert ist, um das ungeliebte Bürgerbegehren zu behindern oder sich wieder einmal die Dysfunktionalität der Stadt zeigt; In jedem Fall ist es ein Armutszeugnis für das Bezirksamt und insbesondere für den verantwortlichen Stadtrat Herz.
Der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Tobias Bergmann, führt dazu aus:
“Auch das Bezirksamt hat sich an Gesetze zu halten. Insbesondere im Umgang mit einer Opposition muss die Verwaltung penibel auf die Wahrung der demokratischen Rechte achten. Eine Regierung bemisst sich immer daran, wie sie mit einer Opposition umgeht. Dass das Bezirksamt an dieser Stelle die Wahrnehmung von demokratischen Rechten verschleppt, ist nicht hinnehmbar. Insbesondere in Verbindung mit dem Wahlchaos 2021 drängt sich die Vermutung auf, dass das Bezirksamt nicht fähig ist, den Bürgern ihre demokratischen Rechte vollumfänglich zu gewähren. Bezeichnend ist die erneute Zuständigkeit des Stadtrats Herz, welcher bereits für das Wahlchaos 2021 verantwortlich war. Stadtrat Herz hat nach dem Wahlchaos Besserung gelobt, das Gegenteil ist der Fall.“