Das Bezirksamt plant, die Parkraumbewirtschaftung in Charlottenburg-Wilmersdorf pauschal auf den gesamten S-Bahnring auszuweiten, obwohl sich im Jahr 2007 über 80 % der Einwohner des Bezirks in einem Bürgerentscheid dagegen ausgesprochen haben. Wir als FDP-Fraktion finden, dass eine vom Bürger getroffene Entscheidung nicht ohne Weiteres übergangen werden darf. Um eine dem Bürgerentscheid gegenläufige Maßnahme umzusetzen, bedarf es einer erneuten Befragung derselbigen. Genau für diesen Fall ist der BVV mit dem „Ratsbegehren“ nach § 46 Abs. 4 BezVerwG  ein Instrument an die Hand gegeben, mit dem sie von sich aus einen Bürgerentscheid anstoßen kann. Sollte dies nicht geschehen, ist dies eine herbe Beschädigung für alle Formen der Bürgerbeteiligung.
Der stellv. Vorsitzende und verkehrspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Tobias Bergmann, macht sich für ein Ratsbegehren stark:
„Das Signal, welches von dem Übergehen des Bürgerentscheids aus dem Jahr 2007 ausgeht, ist fatal. Die Stimme des Bürgers scheint immer nur so viel Wert zu sein, wie es der Meinung der aktuell Regierenden entspricht. Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Bezirksamt selten einen Bürgerentscheid gutheißt. Oftmals kreidet der Bürger Punkte an, die gegen das Handeln der politisch Verantwortlichen steht. Gerade weil ein Bezirksamt zumeist politisch gegen das Ansinnen eines Bürgerentscheids ist, hat es mit dem Ergebnis mit besonderer Sorgfalt umzugehen. Es ist der in unserer Demokratie stärkste Ausdruck des Bürgerwillens und ein Bezirksamt hat zuvorderst die Interessen der Bürgerschaft zu beachten und nicht jene des eigenen Parteibuchs.
Die Meinung, der Wind habe sich in der Bürgerschaft in Bezug auf die Parkraumbewirtschaftung gedreht, ist eine subjektive Einschätzung des Bezirksamts, die erst einmal keine Rolle spielt. Wir als FDP-Fraktion und viele weitere in der Zivilgesellschaft, sehen das unterdessen anders. Vor diesem Hintergrund wäre es aus demokratischer Sicht der gebotene Weg, den Bürgerinnen und Bürgern erneut die Wahl zu geben. Wenn die Bürger ihren alten Bürgerentscheid aufheben und die Parkraumbewirtschaftung tatsächlich ausweiten wollen, kann sich das Bezirksamt als bestätigt sehen. Wenn dies aber nicht der Fall ist, ist es eine demokratische Pflicht, das Bürgervotum zu respektieren.“