Für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Charlottenburg-Wilmersdorf am Donnerstag, 19. Januar 2023, hat die FDP-Fraktion einen Antrag eingebracht, wonach sie den Rücktritt der Mitglieder des Bezirksamts nach der Berlin-Wahl am 12. Februar 2023 fordert.
Hintergrund ist, dass die Bezirksstadträte und die Bezirksbürgermeisterin im Rahmen der Wahlverbeamtung formal bis zum Ende der Wahlperiode im Jahr 2026 im Amt bleiben, wenn sie nicht vorher zurücktreten oder abberufen werden. Das Urteil des Landesverfassungsgerichts und die Nachwahl haben somit keinen unmittelbaren Einfluss auf die Zusammensetzung des Bezirksamts. Nichtsdestotrotz ist anzunehmen, dass sich die Mehrheitsverhältnisse in der BVV und damit im Bezirksamt ändern werden. Für die formale Abwahl der Bezirksstadträte wäre eine Zweidrittelmehrheit in der BVV notwendig.
Der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Felix Recke-Friedrich, führt hierzu aus:
Um dem Willen der Wählerinnen und Wähler zu entsprechen, sollten sich alle sechs Bezirksstadträte bereits jetzt verpflichten, nach der Wiederholungswahl von ihrem Amt zurückzutreten. Jedes Bezirksamtsmitglied trägt hier eine persönliche Verantwortung auch im Sinne der Demokratie. Die Entscheidung über die Abberufung darf daher nicht von einem Mehrheitsvotum der BVV oder der Motivation eines Bezirksstadtrats, beispielsweise Pensionsansprüchen abhängen. Die bisherigen Mitglieder des Bezirksamts tragen durch ihr Rücktrittsgesuch dazu bei, dass die Ergebnisse der Nachwahl schnellstmöglich umgesetzt werden und wir nach dem Wahldesaster im Jahr 2021 nicht noch eine politische Handlungsunfähigkeit im Jahr 2023 erleben müssen. Insofern können die Bezirksstadträte nun Rückgrat beweisen.“