Projekt Beschreibung

Antrag: Kontrolle statt Sperrung von Grünflächen

Antragsteller: Recke/Beckers

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, ein Konzept zu entwickeln, wie zukünftig Grünanlagen und Grünflächen im Bezirk besser vor Vandalismus und Beschädigung geschützt werden können. Hierzu ist vor allem zwischen Grünflächenamt, Ordnungsamt und Polizei abzustimmen, wie die Überwachung und Kontrolle von übernutzten Anlagen gewährleistet werden kann. Temporäre oder gar dauerhafte Sperrungen der Flächen sind grundsätzlich zu vermeiden und nur im Einzelfall vorzunehmen. Zu prüfen sind auch sog. Rasen- und Bodenschutzsysteme, die dauerhafte Schäden an der Grasnarbe und am Bodengefüge vorbeugen sowie Ertüchtigungsmaßnahmen, um dauerhafte Beeinträchtigungen zu vermeiden.

Begründung:

Auch heute schon dürfen gem. § 6 Grünanlagengesetz Berlin öffentliche Grün- und Erholungsanlagen nur so benutzt werden, wie es sich aus der Natur der einzelnen Anlage und ihrer Zweckbestimmung ergibt. Die Benutzung muss schonend erfolgen, so dass Anpflanzungen und Ausstattungen nicht beschädigt, verschmutzt oder anderweitig beeinträchtigt und andere Anlagenbesucher nicht gefährdet oder unzumutbar gestört werden. Insbesondere ist es verboten, Lärm zu verursachen, der andere Anlagenbesucher unzumutbar stört. Dieses geltende Ordnungsrecht gilt es zuvörderst durch das Ordnungs- und Grünflächenamt bzw. der Polizei durchzusetzen, bevor Grünanlagen wie der Savignyplatz der Allgemeinheit zur Nutzung entzogen werden. Temporäre Absperrungen lösen das Problem auf Dauer nicht.

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