Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ erfreut sich großer Popularität. Sie fordert, alle privaten Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Mietwohnungen zu enteignen – und scheint damit einen Nerv zu treffen. Enteignungen sind laut Grundgesetz-Artikel 15 im Grunde möglich. In der Form angewendet wurde der Artikel in der Bundesrepublik bislang noch nie. In jedem Fall würde es für das Land Berlin sehr teuer – eigenen Schätzungen nach bis zu 36 Milliarden Euro, die Verschuldung des Landes würde exorbitant ansteigen.

Durch Enteignung wird jedoch lediglich ein Eigentumswechsel herbeigeführt, keine einzige neue Wohnung entsteht. Wenn der Senat Wohnungen zurückkauft, die Mieten deckelt oder gar Firmen enteignet, unterstützt er viele Menschen, die auf Hilfe gar nicht angewiesen sind. Und Bauherrn, die in der Stadt Berlin Wohnungen schaffen wollen, werden durch die altsozialistischen Ideen des Senats abgeschreckt.

Die Initiatoren der Initiative denken das Thema leider nicht zu Ende. Wohnungsknappheit verschwindet nicht per Volksentscheid, Wohnungsknappheit verschwindet durch Bauen – weswegen sich die FDP-Fraktion auch weiterhin für Wohnungsbau und das Erschließen von Potentialflächen einsetzten wird.

In jedem Monat nehmen die BVV-Fraktionen zu einem Thema Stellung, das von jeweils einer der sechs Fraktionen abwechselnd vorgegeben wird. Die Statements werden im Anschluss in der monatlichen Gazette abgedruckt und online gesammelt. Dabei gilt, kurz halten und nicht mehr als 1200 Zeichen verwenden.