In der vergangenen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses wurde das Gutachten der S.T.E.R.N. Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH für die Untersuchungsgebiete Amtsgerichtsplatz und Schloßstraße vorgestellt. Obwohl in den untersuchten Gebieten ein Aufwertungsdruck festzustellen ist, sehen die Gutachter hier keine Verdrängungsgefahr, da unter anderem die Einkommen in den untersuchten Gebieten über dem Äquivalenzeinkommen liegen und auch weitere Kriterien nicht erfüllt sind. Somit wurden die Ergebnisse einer vorherigen Untersuchung bestätigt. Grüne und SPD hatten sich ein anderes Ergebnis gewünscht und hinterfragten sogleich die Untersuchungskriterien. Man hatte den Eindruck, Grün Rot wolle die Gutachter dazu bringen, die Kriterien so lange anzupassen, bis das gewünschte Ergebnis bestätigt würde. Jedoch führten die Gutachter hierzu aus, dass die vorangegangene Untersuchung der LPG andere Kriterien untersucht hatte und zum gleichen Ergebnis kam, so dass hier weitere Untersuchungen frühestens in drei Jahren sinnvoll seien.
Johannes Heyne, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, sagte hierzu:
„Die Kriterien des § 172 Baugesetzbuch sind eindeutig. Das Erlassen einer Erhaltungssatzung dient in erster Line dem Schutz einer Kommune vor negativen städtebaulichen Folgen durch Veränderungen der Gebietszusammensetzung und ist kein Instrument des Mieterschutzes. Der Mieterschutz ist durch andere Instrumente sicherzustellen, z. B. durch einen funktionierenden Mietspiegel.“
Stadtrat Schmitz-Grethlein und auch die Gutachter der S.T.E.R.N. bestätigten dies und führten abschließend aus, dass weitere Untersuchungen des Gebietes zurzeit nicht angesagt seien, die Gebiete aber weiterhin intensiv zu beobachten seien.