Nach der historischen Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zur Wahlwiederholung fühlt sich die FDP-Fraktion Charlottenburg-Wilmersdorf darin bestätigt, dass auch das Bezirksamt eine Mitverantwortung am Wahl-Chaos vom 26. September 2021 trägt.
Wie das Gericht ausführte, hätte schon die Vorbereitung der Wahlen nicht den in den Landeswahlvorschriften niedergelegten Anforderungen genügt. Konkret ist z.B. zu lesen:
„in Charlottenburg-Wilmersdorf war pro Wahllokal nur eine „Grundausstattung“ von 300 Stimmzetteln vorhanden. Dies mag angesichts des Gewichts der Pakete mit fünf Stimmzetteln von der guten Absicht getragen gewesen sein, den ehrenamtlichen Wahlvorstehenden den Transport am Tag vor der Wahl zu erleichtern. Der gesetzlichen Regelung genügt dies jedoch nicht. (…) die Bezirkswahlleitungen hätten einen vollständigen Transport der Stimmzettel am Tag vor dem Wahltag sicherstellen müssen.“
In dutzenden Wahllokalen im Bezirk fehlten dann auch entsprechend Stimmzettel oder es wurden falsche Stimmzettel ausgegeben. In mehr als 35 Wahllokalen in Charlottenburg-Wilmersdorf musste der Wahlvorgang teils stundenlang unterbrochen werden.
Der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Felix Recke-Friedrich, führt dazu aus:
“Das Landesverfassungsgericht hat Charlottenburg-Wilmersdorf als besonders von den Auswirkungen der systemisch mangelhaften Wahlvorbereitung identifiziert. Das damals verantwortliche Bezirksamt ist hier seiner Verantwortung gegenüber den Bürgern und der Demokratie in eklatanter Weise nicht gerecht geworden. Wir wiederholen daher unsere Forderung nach persönlichen Konsequenzen auf Bezirksebene. Die chaotischen Zustände dürfen sich im Februar nicht wiederholen und dafür sehen wir derzeit keine Gewähr. Urteile sind im Übrigen nicht nur zu „akzeptieren“ oder zu „respektieren“, wie SPD und Grüne nun schreiben. Aus diesem Urteil sind Konsequenzen zu ziehen, die der Tragweite der Entscheidung entsprechen! Am 12. Februar 2023 haben die Bürger auch in Charlottenburg-Wilmersdorf die Möglichkeit, einen Neustart zu wählen.“