In der Sitzung der BVV im März ging es auch um das sogenannte Zweckentfremdungsverbotsgesetz und seine Durchsetzung im Bezirk. Das Gesetz wurde in der letzten Legislaturperiode von SPD und CDU auf Landesebene eingeführt und hat das Ziel durch ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, z.B. durch Vermietung als Ferienwohnung oder Fremdbeherbergung oder durch langfristigen Leerstand, dem Markt Wohnraum zurückzuführen. Angestoßen wurde die Debatte aufgrund der kürzlich veröffentlichten Zahlen zur Wirksamkeit des Gesetzes. Insgesamt ergab sich dabei, dass in Berlin rund 8000 und in Charlottenburg-Wilmersdorf rund 900 Wohnungen seit Inkrafttreten des Gesetzes vor vier Jahren dem Wohnungsmarkt zurückgeführt werden konnten.

Der stellv. FDP-Fraktionsvorsitzende, Felix Recke, führte dazu in der BVV aus, dass das Gesetz damit mehr Bürokratie schaffe, als es zu einer spürbaren Entlastung auf dem Wohnungsmarkt beitrage. Die Zahlen in unserem Bezirk entsprächen gerade einmal der Größe des Wohnungsbaus, die wir am Westkreuz in einem Bauprojekt ermöglicht hätten und seien nicht einmal 1/3 der Wohnungen, die wir jährlich in Berlin bauen müssten, um die Wohnungsnot zu lindern. Für die FDP-Fraktion ist klar, dass das Gesetz nicht nur verfassungsrechtlichen Problemen begegne, da der Eingriff in das Eigentumsrecht gerade bei Untervermietung der eigenen Wohnungen offensichtlich sei, sondern, dass auch die Praxis zeige, dass weder die Kontrolle der Durchsetzung, noch die Handhabung der umfangreichen Ausnahmegenehmigungen für die Bezirksverwaltung praktikabel seien. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Erfolg.