Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf platzt aus allen Nähten. Um den Raumbedarf für die mittlerweile 2.216 Beschäftigten decken zu können, mietet das Bezirksamt Flächen auf dem freien Markt an, obwohl es bezirkseigene Flächen vermietet. Die Beantwortung einer großen Anfrage der FDP-Fraktion aus dem April 2018 ergab:
„Für Fremdvermietungen von Büroräumen erwirtschaftet der Bezirk eine durchschnittliche Netto-Kalt Miete zwischen 4,49 €/m² und 6,15 €/m². Für Anmietungen von Büroflächen zahlt der Bezirk eine durchschnittliche Netto-Kalt Miete zwischen 4,40 €/m² und 14,50 €/m².“
Die Differenz ist aus dem Bezirkshaushalt zu decken.
Auch das Unternehmerinnen-Centrum-West (UCW) im ehemaligen Gesundheitsamt in der Sigmaringer Straße befindet sich in einer bezirklichen Liegenschaft. Seit 2005 arbeiten im Gründerzentrum rd. 40 Unternehmerinnen, die sich branchenübergreifend unterstützen und Serviceeinrichtungen gemeinsam nutzen. Mit Sicherheit ist das UCW ein Ort, der Frauenförderung großschreibt und hier einen wesentlichen Beitrag leistet. Jedoch muss die Frage erlaubt sein: Wie lange ist man mit seinem Unternehmen in der Gründungsphase, wie. lange bedarf der Gründungsprozess der Unterstützung des Bezirks durch vergünstigten Mietraum?Das Bezirksamt hat nun allen Mieterinnen im UCW zum 31.12.2022 die Mietverträge gekündigt, da das Bezirksamt auf die vermieteten Flächen selbst angewiesen ist, und folgt damit dem Konzept der FDP-Fraktion, aktives Liegenschaftsmanagement zu betreiben.
Johannes Heyne, Vorsitzender des Ausschusses für Liegenschaft und IT, sagte hierzu: „Der Bezirk hat Raumnot, obwohl er über zahlreiche eigene Liegenschaften verfügt. Im UCW sind z. Zt. 6 Initiativen und 31 Privatpersonen als Mieter verzeichnet, teilweise seit 1988. Dass hier die Gründungsphase abgeschlossen ist und sich die Unternehmen am Markt behaupten konnten, zeigt die Existenz dieser Unternehmen über den langen Zeitraum. Eine Anmietung von Räumlichkeiten auf dem freien Markt ist hier zumutbar und gegenüber der erforderlichen Eigennutzung durch den Bezirk nachrangig zu betrachten. Es ist notwendig, das Konzept des UCW zu überarbeiten und Gründerinnen und dem Bezirksamt die Möglichkeit der gemeinsamen Nutzung der bezirkseigenen Liegenschaft zu ermöglichen. Eine Belastung des Bezirkshaushalts durch unterfinanzierte Mietverhältnisse bei erfolgreich operierenden Unternehmen darf es nicht länger geben. Auch für die weiteren bezirkseigenen Gebäude, in welchen Flächen fremdvermietet sind, ist eine Überprüfung erforderlich, um den Raumbedarf des Bezirksamtes in eigenen Liegenschaften decken zu können.“