Die FDP-Fraktion Charlottenburg-Wilmersdorf hat sich in derSitzung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) am 18. Februar 2021 erfolgreich mit einem Dringlichkeitsantrag zur Unterstützung der Händlerinnen und Händler auf den Wochenmärkten während der Corona-Pandemie durchgesetzt. Das Bezirksamt muss sich nun gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, schnellstmöglich wieder die sog. non-Food-Händler, also alle Stände, die keine Lebensmittel verkaufen, auf den Wochenmärkten zuzulassen. Die geltende Corona-Verordnung des Landes Berlin verbietet auf Märkten den Verkauf von Waren, die „nicht üblicherweise im Einzelhandel angeboten werden“. Insbesondere kleinere Verkaufsstände sind jedoch von den Einnahmen der Wochenmärkte abhängig.Gleichzeitig ist festzustellen, dass auch Supermärkte verstärkt Blumen, Küchengeräte, Zubehörartikel und Textilien in nicht unerheblichem Umfang anbieten. Aus anderen Bezirken wird zudem berichtet, dass man die Corona-Verordnung weniger streng auslegt und den Verkauf auf Märkten entsprechend zulässt.
Eine Unterschriftensammlung betroffener Händlerinnen und Händler auf dem Markt rund um den Karl-August-Platz hatte in kürzester Zeit über 300 Unterschriften für die sofortige Zulassung der Verkaufsstände gesammelt.
Der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Felix Recke, erklärt hierzu:
Die starren Regelungen zerstören jahrzehntelangeExistenzen. Auf den Wochenmärkten kann an der frischen Luftmittels Hygiene- und Abstandskonzepten für die nötige Sicherheit gesorgt werden, weshalb die Beschränkung auf Lebensmittel Unsinn ist und abgeschafft gehört. Auch die kommunale Ebene trägt hier eine Verantwortung für eine Corona-Politik, die man nachvollziehen kann und nicht leichtfertig Vertrauen verspielt.
Der Beschluss der BVV fiel einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.
Die FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat einen gleichlautenden Antrag eingebracht, der jedoch zunächst in den dortigen Gesundheitsausschuss überwiesen wurde.
Maximilian Rexrodt, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion in der BVV, fügt hinzu:
„Da das Bezirksamt nicht in der Lage ist festzustellen, welche non-food-Artikel derzeit im Einzelhandel angeboten werden, wäre es sinnvoll, alle Marktstände zuzulassen, anstatt sie einem Generalverdacht zu unterziehen. Der Bezirk Tempelhof-Schönefeld zeigt, dass die Regeln auch anders ausgelegt werden können. Es benötigt nur ein wenig Mut, den das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf offensichtlich nicht hat.“