Projekt Beschreibung

Antrag: Standorte der Umwelt-Messstationen

Antragsteller: Recke/Fest

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Senat von Berlin die Standorte von mobile und stationären Messstationen mit denen Umweltbelastungen des Straßenverkehrs gemessen werden und die auch ursächlich für drohende Fahrverbote sind, auf Grundlage der geltenden EU-Richtlinie 2008/50/EG und des Umsetzungsgesetzes, der BImSchV, hin zu überprüfen und ggf. die Standorte der Messstationen entsprechend
anzupassen.

Der BVV ist bis zum 31.07.2018 zu berichten.

Begründung:

Die EU-Richtlinie 2008/50/EG schreibt vor, dass Messungen von Umweltbelastungen in der Nähe von Straßen in bestimmten Abständen zum Verkehr und mittels bestimmter Erhebungsmethoden erfasst werden müssen, um ausreichend repräsentativ zu sein. Aufgrund der besonderen Brisanz und Auswirkungen der Umweltmessung ist zu vermeiden, dass es hier zu verfälschten Ergebnissen kommt.

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