Projekt Beschreibung

Schriftliche Anfrage: Umgestaltung der Konstanzer Straße im Abschnitt zwischen Brandenburgischer Straße und Olivaer Platz

Fragesteller: Felix Recke

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Was für Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, den Beschluss der BVV (Ds.: 1672/5) umzusetzen? (Bitte differenziert nach den jeweiligen Beschlusstatbeständen; wie gestaltet sich zum Beispiel die weitere Umsetzung bei Einrichtung der Lieferzone vor REWE; wie wird der Dringlichkeit im Hinblick auf die Gefährdungssituation beim Überqueren der Straße Rechnung getragen)
  2. Hält es das Bezirksamt für möglich, mittels Anordnungen kurzfristig Querungshilfen entlang der Straße zu schaffen und wie lange würde eine solche Umsetzung dauern?
  3. Ist es richtig, dass für die Durchführung der im Beschluss der BVV genannten Machbarkeitsstudie das Bezirksamt federführend zuständig wäre?
  4. Mit was für Kosten ist für solch eine Machbarkeitsstudie zu rechnen, stehen hierfür Mittel zur Verfügung und über welchen zeitlichen Horizont sprechen wir bei der Erstellung solch einer Studie?
  5. Falls die Studie nicht bis Ende des Jahres 2021 in Auftrag gegeben werden kann, welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt – abgesehen von der Einrichtung von (ggf. zunächst auch nur provisorischen) Querungshilfen -, die im Beschluss angesprochenen Sachverhalte (Gefährdungssituation für Fußgänger und Radfahrer, mangelnde Überquerbarkeit, Raserei) bereits ohne Machbarkeitsstudie jedenfalls teilweise einzuleiten.
  6. Gedenkt das Bezirksamt von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, der Senatsverwaltung für Verkehr, Umwelt und Klimaschutz zu gestatten, das Verfahren gemäß § 51 Abs. 10 S.2 MobGBln an sich zu ziehen, um eine beschleunigte Umsetzung des BVV-Beschlusses insbes. hinsichtlich der Querungshilfen zu ermöglichen? Wenn ja, wann? Wenn nein, was spricht aus Sicht des Bezirksamts dagegen?
  7. Kommt es nach Auffassung des Bezirksamts in Betracht, die Konstanzer Straße i.S.d. § 58 Abs. 3 MobGBln als Projekt zur Förderung des Fußverkehrs anzumelden?
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