Projekt Beschreibung
Schriftliche Anfrage: Umgestaltung der Konstanzer Straße im Abschnitt zwischen Brandenburgischer Straße und Olivaer Platz
Fragesteller: Felix Recke
Ich frage das Bezirksamt:
- Was für Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, den Beschluss der BVV (Ds.: 1672/5) umzusetzen? (Bitte differenziert nach den jeweiligen Beschlusstatbeständen; wie gestaltet sich zum Beispiel die weitere Umsetzung bei Einrichtung der Lieferzone vor REWE; wie wird der Dringlichkeit im Hinblick auf die Gefährdungssituation beim Überqueren der Straße Rechnung getragen)
- Hält es das Bezirksamt für möglich, mittels Anordnungen kurzfristig Querungshilfen entlang der Straße zu schaffen und wie lange würde eine solche Umsetzung dauern?
- Ist es richtig, dass für die Durchführung der im Beschluss der BVV genannten Machbarkeitsstudie das Bezirksamt federführend zuständig wäre?
- Mit was für Kosten ist für solch eine Machbarkeitsstudie zu rechnen, stehen hierfür Mittel zur Verfügung und über welchen zeitlichen Horizont sprechen wir bei der Erstellung solch einer Studie?
- Falls die Studie nicht bis Ende des Jahres 2021 in Auftrag gegeben werden kann, welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt – abgesehen von der Einrichtung von (ggf. zunächst auch nur provisorischen) Querungshilfen -, die im Beschluss angesprochenen Sachverhalte (Gefährdungssituation für Fußgänger und Radfahrer, mangelnde Überquerbarkeit, Raserei) bereits ohne Machbarkeitsstudie jedenfalls teilweise einzuleiten.
- Gedenkt das Bezirksamt von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, der Senatsverwaltung für Verkehr, Umwelt und Klimaschutz zu gestatten, das Verfahren gemäß § 51 Abs. 10 S.2 MobGBln an sich zu ziehen, um eine beschleunigte Umsetzung des BVV-Beschlusses insbes. hinsichtlich der Querungshilfen zu ermöglichen? Wenn ja, wann? Wenn nein, was spricht aus Sicht des Bezirksamts dagegen?
- Kommt es nach Auffassung des Bezirksamts in Betracht, die Konstanzer Straße i.S.d. § 58 Abs. 3 MobGBln als Projekt zur Förderung des Fußverkehrs anzumelden?