Projekt Beschreibung
Schriftliche Anfrage: Wie weiter mit de Kleingarten- und Heimstättengenossenschaft Mannheim eG?
Fragesteller: Johannes Heyne
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie bewertet das Bezirksamt die Tatsache, dass durch den bereits angeordneten und teilweise angekündigten Abriss von nicht genehmigten
Gebäuden auf dem Gelände der Kleingarten- und Heimstättengenossenschaft Mannheim eG – gerade in Zeiten steigender Mieten und knapper freier Wohnungen – Wohnraum vernichtet werden soll?
2. Ist aus Sicht des Bezirksamtes nicht der (nachträglichen) Legalisierung eines realisierten aber nicht genehmigten Gebäudes durch ein
Baugenehmigungsverfahren der Vorzug vor Abriss einzuräumen, zumal sich die realisierten aber nicht genehmigten Gebäude auf dem Gelände der Kleingartenund Heimstättengenossenschaft Mannheim eG auf planungsrechtlich gesichertem Bauland befinden?
3. Warum wurde der Beschluss der BVV Wilmersdorf, DS-Nr.: 849, vom 1. April 1981, „für das Gebiet der Kleingartenkolonie Oeynhausen-Nord und der Kleinstättengenossenschaft Mannheim eine Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel der Herabzonung der Geschossflächenzahl von derzeit 0,9 gem. Baunutzungsplan auf 0,2, notfalls 0,4 herbeizuführen und die erforderlichen Schritte zu veranlassen“ nicht umgesetzt?
4. Was spricht aus Sicht des Bezirksamtes dagegen, das Gelände durch Änderung des Bebauungsplanes hin zum Kleinsiedlungsgebiet gem. § 2 BauNVO festzusetzen und nachfolgend die sich dort befindlichen Wohngebäude mittels Baugenehmigungsverfahren zu legalisieren?
5. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Genossenschaft als Eigentümerin des Geländes keine Verkaufsabsichten hegt und aus eigener Kraft nicht dazu in der Lage ist, das Gelände im Sinne des z. Zt. gültigen übergeleiteten Bebauungsplans mit Mehrfamilienhäusern in geschlossener Bauweise zu bebauen?
6. Ist dem Bezirksamt weiterhin bekannt, dass die Bebauung des Geländes bereits zum Zeitpunkt des Erlasses des Baunutzungsplans den Festlegungen nicht entsprach?