Beim wichtigen Ausbau des Radwegenetzes kommt es nicht nur zu Konflikten zwischen Auto- und Radverkehr, sondern auch zwischen Fußgängern und Radfahrern. Neue oder verbreiterte Rad(schnell)wege durch Grünanlagen, Einkaufsstraßen oder Fußgängerzonen bedeuten für Radfahrer zwar ein schnelleres Vorankommen, beeinträchtigen oder gefährden Fußgänger jedoch in teilweise hohem Maße. Die Interessenvertreter für Fußgänger weisen zu Recht darauf hin, dass Parkwege den Bürgerinnen und Bürgern zur Erholung dienen und Fußgängerzonen gerade zum Flanieren und entspannten Einkaufen angelegt wurden. Die Aufenthaltsqualität für Fußgänger wird spürbar vermindert und – das zeigen die Erfahrungen in der Friedrichstraße – die Lust am Einkaufen sinkt deutlich. 

Doch auch für den Radverkehr haben die angedachten Strecken, wie z.B. durch die Wilmersdorfer Straße, Nachteile. Nach dem Berliner Mobilitätsgesetz hat der Fußverkehr (theoretisch) Vorrang – was bedeuten würde, dass Radfahrerinnen und Radfahrer, dort wo der Fußverkehr kreuzt, durch Bodenwellen behindert werden, sehr langsam fahren oder sogar absteigen müssten. Es gilt daher, die Interessen nicht gegeneinander auszuspielen und Routen zu finden, die keinen Verkehrsteilnehmer benachteiligen.

In jedem Monat nehmen die BVV-Fraktionen zu einem Thema Stellung, das von jeweils einer der sechs Fraktionen abwechselnd vorgegeben wird. Die Statements werden im Anschluss in der monatlichen Gazette abgedruckt und online gesammelt. Dabei gilt, kurz halten und nicht mehr als 1200 Zeichen verwenden.