Rad gegen Rad – Parken von Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen auf Autoparkplätzen?
Das Abstellen von Fahrrädern am Fahrbahnrand war schon immer grundsätzlich zulässig. Was nun geändert wurde, ist, dass diese in der Parkraumbewirtschaftung keine Gebühren zahlen müssen. Dass diese Änderung im praktischen Leben keinen Unterschied macht, lässt sich leicht herleiten. Fahrradfahrer, die keinen Parkschein gezogen haben, konnten gar nicht belangt werden, allein schon aufgrund des fehlenden Kennzeichens. Ein Knöllchen [...]