Das Abstellen von Fahrrädern am Fahrbahnrand war schon immer grundsätzlich zulässig. Was nun geändert wurde, ist, dass diese in der Parkraumbewirtschaftung keine Gebühren zahlen müssen. Dass diese Änderung im praktischen Leben keinen Unterschied macht, lässt sich leicht herleiten. Fahrradfahrer, die keinen Parkschein gezogen haben, konnten gar nicht belangt werden, allein schon aufgrund des fehlenden Kennzeichens. Ein Knöllchen an der Fahrradklingel hat bestimmt auch noch nie jemand gesehen. Das Ärgerliche an der Geschichte ist eigentlich, dass der Senat erneut explizit eine Schikane gegen Autofahrer versucht. Der Wunsch der Blockade von möglichst vielen Parkplätzen ist zu erkennen. Die Konsequenzen dieser Politik sehen wir täglich im Straßenland. Die Menschen fahren mangels adäquater Alternativen trotzdem mit dem Auto und parken an den kreativsten Stellen. In manchen Straßen steht alle vier Meter ein Fahrzeug in zweiter Reihe. Dies führt zu hochgefährlichen Situationen, auch für Radfahrer und ist Symptom der senatsseitigen Verkehrspolitik des Gegeneinanders.
Tobias Bergmann

In jedem Monat nehmen die BVV-Fraktionen zu einem Thema Stellung, das von jeweils einer der sechs Fraktionen abwechselnd vorgegeben wird. Die Statements werden im Anschluss in der monatlichen Gazette abgedruckt und online gesammelt. Dabei gilt, kurz halten und nicht mehr als 1200 Zeichen verwenden.