Wie viele Neuerungen erhitzt auch der E-Roller die Gemüter. Achtlos abgestellte Roller versperren Fußgängern und Radfahrern oftmals den Weg. Gerade dadurch, dass diese zumeist als Sharing-Angebot genutzt werden, ist ein sorgsames Abstellen des Leihrollers für viele scheinbar nicht die oberste Priorität. Auf der anderen Seite bieten sie eine dezentrale und individuelle Mobilität, die gerade deshalb so attraktiv ist, weil man sie überall abstellen kann.
Die Roller können dabei, ähnlich wie bei Motorrädern, Flächenpotentiale heben, die sonst ungenutzt blieben. Auf den meisten Gehwegen gib es ein paar Ecken, wo man einen E-Roller abstellen könnte, ohne dass dieser jemanden stört. Die Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die Roller tatsächlich dort abgestellt werden. Wenn man den Sharing-Unternehmen mit entsprechend deutlichen Strafandrohungen und verstärkten Kontrollen dazu anreizt, ihren Kunden ordentliches Abstellen abzuverlangen, wird sich das Problem deutlich verbessern. Auf Unternehmensseite sind dort Maßnahmen wie zwingende Bilder des Abstellorts denkbar. Auch als Rückversicherung für die Unternehmen selbst, denn für von Dritten umhergeschmissene Rollern sollte man die Unternehmen nicht haftbar machen.

In jedem Monat nehmen die BVV-Fraktionen zu einem Thema Stellung, das von jeweils einer der sechs Fraktionen abwechselnd vorgegeben wird. Die Statements werden im Anschluss in der monatlichen Gazette abgedruckt und online gesammelt. Dabei gilt, kurz halten und nicht mehr als 1200 Zeichen verwenden.