Die FDP-Fraktion hat in Ausschuss für Soziales und Gesundheit sowie im Integrationsausschuss erfolgreich eine Änderung im Umgang der Verwaltung mit Flüchtlingen eingebracht.

Zukünftig sollen in Fragen der Zuständigkeiten die Bezirke nach dem Wohnorts- statt dem Geburtsdatenprinzip verfahren. Bisher wird die Zuständigkeit der Bezirke nach dem Geburtsdatum vergeben und nicht nach Wohnort. Dies führt zu sehr ungleichen Verteilungen und teils langen Odysseen für die Betroffenen.

Wir möchten, dass die Bezirksämter verantwortlich sind, in denen der Flüchtling auch wohnt. Dies fördert auf vielen Ebenen die Integration und verteilt die Zuständigkeit der Flüchtlinge gleichermaßen auf alle Bezirke.

Dies hat den Vorteil, dass die Flüchtlinge kürzere Wege zu den Ämtern haben und dass Unterkünfte auch ordentlich überprüft werden können. Auch der Zugang zu öffentlichen Trägern ist damit schneller gewährleistet. Es kommt nicht zu einseitigen Belastungen wie im Bezirk Mitte, welche aufgrund der Geburtsdatenregelung ein Drittel aller Flüchtlinge verwaltet.

Der Bezirk soll sich nun gegenüber den anderen Bezirken und dem Senat für eine Änderung der Verfahren einsetzen.