Projekt Beschreibung

Antrag: Wohnortprinzip einführen

Antragsteller: Heyne/Rexrodt

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt soll sich dafür einsetzen, dass in Fragen der Zuständigkeit des Bezirksamtes Einwohner mit Migrationshintergrund zukünftig nach dem Wohnortsprinzip anstatt dem Geburtsdatenprinzip bearbeitet werden. Dies hat den Vorteil, dass die Bezirke selbst in der Verantwortung stehen und der Bezirk auch einen klaren Leistungsnachweiß gegenüber den Einwohnern und Verordneten des Bezirkes erbringen kann.

Begründung durch Beispiel:

Der Bezirk gibt ein Gutschein für einen obdachlosen Migranten für ein Hostel aus. Nun bekommt der Migrant einen Platz in einem Hostel in einem anderen Bezirk. Der Heimatbezirk kann nun nicht dafür garantieren, dass in dem Hostel z.B. die hygienische Standards eingehalten werden. Ebenfalls ist der Bezirk in dem der Migrant untergebracht wird auch nicht für die Unterbringung verantwortlich, da es sich um einen Migranten aus einem anderen Bezirk handelt.

Ebenso kann beim Geburtsdatenprinzip von einer Sonderbehandlung gegenüber dem Obdachlosen mit Migrationshintergrund gesprochen werden, da der „einheimische“ Obdachlose dieses Recht nicht hat und sich nur bei dem Bezirk melden und untergebracht wird indem er gemeldet ist.

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