Projekt Beschreibung

Mündliche Anfrage: Urteil zur Berliner Vorkaufspraxis

Fragesteller: Johannes Heyne

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Welche Folgen resultieren für den Bezirk aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Berliner Vorkaufspraxis, bezogen auf die bereits vollzogenen Vorkäufe?
  2. Wie bewertet das Bezirksamt die Auswirkungen des genannten Urteils auf Liegenschaften und Flächen, welche sich außerhalb sog. Milieuschutzgebiete, z. B. die Westkreuzbrache, liegen?
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