Projekt Beschreibung
Schriftliche Anfrage: Bauvorhaben Brabanter Straße 10
Fragesteller: Johannes Heyne
Ich frage das Bezirksamt:
- Wie ist aus Sicht der Verwaltung die Genehmigung des Baus einer Modularen Unterkunft für Flüchtlinge (MUF), welche jedoch mit statusgewandelten Flüchtlingen – als Asylsuchenden und nicht Asylbegehrenden – belegt werden soll, auf Grundlage der bis zum 31.12.2019 befristeten Regelung des BauGB § 246 Abs. 14 (Errichtung von Gebäuden zur Unterbringung für Flüchtlinge) mit dem vorgenannten Paragrafen des BauGB durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen im Rahmen eines Zustimmungsverfahrens gem. § 77 BauO Bln in Einklang zu bringen?
- Worin ist der Disput zwischen der unteren und der oberen Denkmalpflege im Rahmen der denkmalrechtlichen Genehmigung der o. g. Baumaßnahme begründet, der durch eine Entscheidung der obersten Denkmalpflege gelöst werden musste?
- Wie bewertet das Bezirksamt die Tatsache, dass im Stadtteil Schmargendorf im Abstand von rd. 1.000 m zueinander nunmehr 4 Unterkünfte für Geflüchtete (Aachener Straße, Forckenbeckstraße, Brabanter Straße und Fritz-Wildung-Straße) vorhanden bzw. geplant sind, und wie verträgt sich diese Massierung mit dem angestrebten Ziel der Integration von Geflüchteten?
- Ist die kinderbetreuungs– und schulische Infrastruktur im wohnortnahen Umfeld zu den aufgeführten Standorten in der Lage, die zu erwartende Zunahme von Nachfragen nach KiTa- und Schulplätzen zu decken?