Projekt Beschreibung
Schriftliche Anfrage: Die Datenschutzgrundverordnung in Charlottenburg-Wilmersdorf
Fragesteller: Felix Recke
Ich frage das Bezirksamt:
- Inwieweit führt das Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) am 25.Mai 2018 zu gesteigerten Anordnungen an den Datenschutz in den Abteilungen des Bezirksamts (Bitte Differenzierung nach Abteilungen)?
- Welche (zusätzlichen) Maßnahmen im Bereich des Datenschutzes werden im Zuge des Inkrafttretens der DS-GVO derzeit vorbereitet/umgesetzt?
- Gibt es Bereiche, in denen schon jetzt absehbar ist, dass die gesteigerten Anforderungen an den Datenschutz im Bezirksamt nach derzeitigem Stand nicht zum 25.Mai 2018 umsetzbar sein werden?
- In welcher Form werden die Mitarbeiter des Bezirksamts auf die gesteigerten Anforderungen im Rahmen der DS-GVO geschult/vorbereitet?
- Inwieweit wird der Senat von Berlin bei der Umsetzung der Anforderungen aus der DS-GVO unterstützend gegenüber den Bezirken tätig?