Projekt Beschreibung

Schriftliche Anfrage: Maximiliansquartier

Fragesteller: Johannes Heyne

Ich frage das Bezirksamt:

1. Ist es zutreffend, dass der von der Groth-Gruppe Teile eingereichte Bauantrag für das Baufeld A des Projekts Maximiliansquartier kurz vor der Genehmigung steht und mit Genehmigung die Grundlage für den Aufstellungsbeschluss zum Erlassen eines B-Plans zur planungsrechtlichen Sicherung der Kleingartenflächen auf dem von Bebauung freizulassenden Teil der Kolonie Oeynhausen geschaffen wird?

2. Gibt es Umstände, die der Genehmigung des Bauantrages zur Bebauung des Baufeldes A entgegenstehen und wenn ja welche?

3. Sollte die Antwort auf Frage 2 ja lauten, welche Umstände sind hier zu nennen und wie schwerwiegend sind diese?

4. Sollte es dennoch zu einer Genehmigung des Bauantrages kommen – käme es durch die Bebauung des Baufeldes A zu einer Gefährdung von angrenzenden Nutzungen, z. B. der Nutzung der Sportanlagen des BSV 1892 e. V.?

5. Waren die in Frage 4 unterstellten Gefährdungen durch die Bebauung der Fläche der Kolonie Oeynhausen frühzeitig erkennbar, und wurde die Groth-Gruppe im Zuge der Projektentwicklung durch das Bezirksamt auf die angrenzenden teils lärmintensiven Nutzungen hingewiesen?

6. Sollte es z. B. aus immissionsrechtlichen Gründen zu einer Versagung der Baugenehmigung für das Baufeld A des Projekts Maximiliansquartier kommen – hat das Bezirksamt mit Schadensersatzforderungen der Groth-Gruppe zu rechnen, und wie kann die kleingärtnerische Nutzung des von Bebauung freizulassenden Teils der Kolonie Oeynhausen planungsrechtlich gesichert werden?

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