Projekt Beschreibung

Schriftliche Anfrage: Maximiliansquartier

Fragesteller: Johannes Heyne

Ich frage das Bezirksamt:

1. Ist es zutreffend, dass die Groth-Gruppe Teile des Gesamtbaufeldes des Projekts Maximiliansquartierveräußert hat?
2. Sind dem Bezirksamt – so die Beantwortung der Frage 1 mit Ja erfolgt – die Gründe für die Veräußerung von Teilen des Gesamtbaufeldes bekannt?
3. In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 4.07.2018 führte BzStR Schruoffeneger aus, dass die Festsetzung der östlichen Teilfläche zur Kleingartennutzung bisher nicht erfolgt sei, obwohl der Beschluss des Bezirksamtes vom 19.01.2016 das Datum 30.06.2018 als Frist nannte. Gem. geltender Verträge bestünde für die Groth-Gruppe somit die Möglichkeit, auf eine frühere Planung zurückzugreifen,
welche die Bebauung der Gesamtfläche vorsieht. BzStR Schruoffeneger führte aus, dass er sich von der Groth-Gruppe schriftlich bestätigen lies, dass die Groth-Gruppe die vorgenannte Option nicht realisieren wird. Gilt diese Vereinbarung auch weiterhin, sollte der Verkauf von Teilflächen des Gesamtbaufeldes erfolgt sein? Wenn Nein, wie wird das Bezirksamt die versprochene Sicherung der Hälfte der Fläche der Kolonie Oeynhausen als Kleingartenfläche sicherstellen?
4. Sind die förderfähigen mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen in einem Bauteil des Gesamtprojektes verortet oder verteilen sich diese Wohnungen über die Gebäude aller Baufelder?

5. Da kein Bauantrag für die Realisierung der Gesamtanlage vorliegt sondern die Bauanträge baufeldbezogen erfolgten – sind für die noch nicht genehmigten Bauvorhaben künftig gem. dem Modell der kooperativen Baulandentwicklung 30% der Geschossfläche Wohnen als förderfähige mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen zu realisieren?

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