Projekt Beschreibung

Schriftliche Anfrage: Wann, wie, wo, wer: Wie geht der Bezirk mit dem sektoralen Bebauungsplan um?

Fragesteller: Maximilian Rexrodt

Ich frage das Bezirksamt:

Mit der leidenschaftlichen, respektvoll vorgetragenen Bitte die Fragen einzeln und nicht als Zusammenfassung zu beantworten.

  1. Wie beabsichtigt der Bezirk, mit dem durch § 9 Abs. 2d BauGB eingeführten Instrument des sog. sektoralen Bebauungsplans umzugehen?
  2. Soll von der Möglichkeit des § 9 Abs. 2d), Satz 1 Nr. 3 BauGB Gebrauch gemacht werden, indem den Vorhabensträgern die Bedingungen der sozialen Wohnraumförderung auferlegt werden?
  3. Gibt es bereits Vorplanungen vom Bezirk oder dem Senat und falls dem so ist, an welchen konkreten Standorten?
  4. Gibt es Überlegungen, auf Flächen Projekte oder sonstige Vorhaben umzusetzen, bei denen ein höherer Wohnförderungsanteil als der vom Berliner Model geforderte erfolgen soll? Falls ja, wie viele der betroffenen Flächen, Projekte befinden sich im staatlichen Besitz (Bezirk, Land, Bund, städtische Unternehmen und Genossenschaften, etc.) und wie viele der Flächen befinden sich im privaten Besitz?
  5. Wie kann sich die Öffentlichkeit in einem sektoralen Bebauungsplan einbringen?
  6. Werden die Voraussetzungen des sektoralen Bebauungsplans landeseinheitlich gehalten? Inwiefern kann das Bezirksamt, die BVV hier mitgestalten?
  7. Wird die Planung in irgendeiner Form veröffentlicht? Falls ja, wann und wo?
  1. Ist der sektorale Bebauungsplan in Gesprächen mit Vorhabenträgern bereits ein Thema.

    a. Falls dem so ist, benennen Sie bitte betroffene Projekte/Flächen?
    b. Zu welchen Ergebnissen ist man unter Berücksichtigung des sektoralen Bebauungsplans gekommen?

  2. Wie gestaltet sich beim sektoralen Bebauungsplan die Zusammenarbeit mit dem Land, Bund, Land, Bezirk, Versorgern (Strom, Wasser, etc.) und sonstigen relevanten Stellen?

10.Wie möchte das BA dem Fall entgegenwirken, dass der sektorale Bebauungsplan als Bauverhinderungsinstrument genutzt wird?

11.(Klausel M. Rexrodt:) Falls die Anfrage nicht fristgerecht beantwortet wird, begründen sie dies im Rahmen der Anfrage.