Am Montag, dem 28. Mai 2018, wurde die erneute öffentliche Auslegung für den Bebauungsplan am Olivaer Platz gestartet. Diese wurde notwendig, da die letzte offizielle Bürgerbeteiligung formale und rechtliche Fehler beinhaltete.

Zwischenzeitlich hat der Bezirk auf der nicht vom Bebauungsplan betroffenen Fläche Fakten geschaffen und den Platz in eine Sandwüste verwandelt. Nach Auffassung der FDP-Fraktion hätte man mit den Arbeiten warten müssen, bis die Bürgerbeteiligung final für den gesamten Platz abgeschlossen wurde.

Der stellv. FDP-Fraktionsvorsitzende, Felix Recke, führt dazu weiter aus: „Die erneute Auslegung macht deutlich, dass es kein schlüssiges Gesamtkonzept für den Olivaer Platz gibt. Seit Jahren wird der Entwurf des Planungsbüros Rehwaldt verschlimmbessert. Nun liest man auch noch in der Begründung zum neuen Bebauungsplan, dass es aufgrund der Lärmschutzproblematik keinen zusammenhängenden Spielplatz geben wird. Dies ist aus Sicht der FDP nach über zehn Jahren Planung nicht hinnehmbar. Der Bezirk schafft hier einen toten Stadtplatz, der kaum zum Verweilen einlädt.“

Aus Sicht der FDP-Fraktion hat das Bezirksamt versäumt, rechtzeitig die Reißleine beim Umbau zu ziehen. Insbesondere der bestehende Spielplatz hätte Bestandsschutz genossen und wäre in seiner Ausrichtung zur Pariser Straße gut für den Spielbetrieb geeignet gewesen. Auch die Verringerung des Parkplatzes um die Hälfte der Stellplätze, ohne Alternativen in der Umgebung zu schaffen, wird den Anforderungen in der Region nicht gerecht.

Jetzt Widerspruch gegen den Bebauungsplan einlegen!

Die Freien Demokraten rufen die Bürgerinnen und Bürger auf gegen den ausliegenden Bebauungsplan 4-42 fristgerecht bis zum 29. Juni 2018 Einspruch beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf einzulegen. Dies ist wie folgt möglich:

1.) Postalisch an das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, 10617 Berlin

2.) Oder per Fax an 030 / 9029 14666

3.) Oder Online hier: 

Widerspruch einlegen

Nutzen Sie unsere Muster-Stellungnahme!

Seit nunmehr 12 Jahren ist der von der SPD initiierte Umbau des Olivaer Platzes immer noch Thema und soll nun durch die erneute Auslegung und den Beschluss des B-Plan-Entwurfes 4-42 zum Abschluss kommen. Die Freien Demokraten haben sich von Anfang an gegen die Neuordnung des Platzes ausgesprochen, da aus Sicht der FDP hier eine sanfte Sanierung zielführender ist und die für die Neuanlage des Platzes benötigten Steuermittel besser an anderen Stellen eingesetzt werden sollten.

Bis zum 25. Juni 2018 haben nun die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, ihre Stellungnahme zum B-Plan abzugeben. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf vollzieht jedoch die Umgestaltung des Olivaer Platzes bereits. Hierzu wurde der Platz gedanklich in zwei Bereiche geteilt. Während auf den sog. vom „B-Plan-Verfahren unbefangenen Flächen“ Fakten geschaffen wurden ist es erforderlich, für die zweite Fläche ein Bebauungsplanverfahren (B-Plan 4-42) zu durchlaufen. Genannte Teilfläche, welche bisher als „Parkplatz“ ausgewiesen ist, soll künftig als „Grünanlage“ ausgewiesen werden. Die Umwidmung der Teilfläche des Platzes soll auf Grundlage des modifizierten Siegerentwurfes eines Gestaltungswettbewerbes erfolgen.

Zwei frühere Entwürfe des Bebauungsplans wurden bereits von der prüfenden Senatsverwaltung als nicht genehmigungsfähig zurückgewiesen. Der Parkplatz soll um rd. die Hälfte verkleinert werden, auf Seite der Konstanzer Straße soll ein Caféstandort möglich werden. Der in den bisherigen Versionen des B-Plans an dieser Stelle vorgesehene Kinderspielplatz findet keine Erwähnung mehr und muss somit wohl als nicht mehr vorgesehen – ein klarer Bruch des sog. Kompromisses – betrachtet werden.

Sie können zu dem Entwurf des B-Plans Stellung nehmen. Das Bezirksamt muss die eingegangenen Stellungnahmen vor dem Beschluss der BVV und der dann erfolgenden Planfestsetzung auswerten. Die Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes enthält eine Reihe von Annahmen und Aussagen, die gesetzliche Anforderungen aufzeigen und diese pauschal als „erfüllt“ bezeichnen, ohne dass die Erfüllung sich aus der Lebenserfahrung ergibt oder nachvollziehbar begründet wird. Bei anderen Annahmen und gesetzlichen Anforderungen wird allein auf die theoretische Möglichkeit der Erfüllung verwiesen. Hierzu im Einzelnen:

Programmplan Naturhaushalt und Umweltschutz:

  • Das im Programm genannte Ziel „Erhalt und Neupflanzung von Stadtbäumen“ wird als erfüllt bezeichnet, obwohl durch die Planung zur Umgestaltung des Platzes eine erhebliche Anzahl von alten und gesunden Bäumen aus „gestalterischen Gründen“ gefällt wurden und weitere gefällt werden sollen. Der Verweis auf die Ersatzpflanzungen ignoriert die Tatsache, dass Bäume eine lange Zeit zum Wachstum brauchen, bis sie eine vergleichbare Wirkung erzielen. Die Behauptung „Insgesamt ist die Bilanz aber deutlich positiv zugunsten der Neuanpflanzungen bzw. des Baumerhaltes“ ist faktisch für mehrere Jahrzehnte falsch.

Bundesnaturschutzgesetz / Berliner Naturschutzgesetz:

  • In der Begründung zum aktuellen Entwurf des Bebauungsplanes wird behauptet, dass zu fällende Bäume mit dem konkreten Bauvorhaben beantragt werden. Für zu fällende Bäume ist auch ein ornithologisches Gutachten einzuholen. Das tatsächliche Vorgehen der Verwaltung widerspricht dieser Angabe: Das vorliegende Gutachten untersucht lediglich 11 Bäume und diese nur im Hinblick auf ihre Standfestigkeit. Nur ein geringer Teil dieser 11 Bäume wurde als nicht mehr standfest bezeichnet. Bereits im „ersten Bauabschnitt‘ wurden dann wesentlich mehr Bäume gefällt.

Programmplan Erholung und Freiraumnutzung ist nicht erfüllt:

  • Die im Plan geforderten „vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten“ seien angeblich erfüllt. Die Nutzungsmöglichkeiten können aber nur situationsbezogen bewertet werden. In den natürlicherweise verkehrsbelasteten innerstädtischen Bereichen braucht die Bevölkerung vordringlich Ruhezonen. Für sportliche Aktivitäten ist die Platzanlage zu klein und durch die eng umbaute Lage ungeeignet. Die vernichtete Parkanlage war bewußt auf die Schaffung solcher Ruhezonen angelegt. Die geplante „transparentem Platzgestaltung öffnet den Platz nicht nur für allseitige Einsehbarkeit, sondern auch für Lärm und Schmutz von allen Seiten. Für die Erholung der Bürger ist die geplante große Wiese von geringerem Wert.

Programmplan Biotop- und Artenschutz ist nicht erfüllt:

  • In diesem Plan wird „Die Beseitigung unnötiger Bodenversiegelung“ als Ziel aufgeführt. Die Aufhebung einer Teilfläche des Parkplatzes wird als eine Maßnahme im Sinne dieses Plans bezeichnet. Dies ignoriert die im Bodengutachten festgestellte Belastung des Erdreiches unter dem Parkplatz mit diversen Schadstoffen (unter anderem Blei und Quecksilber) aus dem Trümmerschutt der dort früher stehenden Wohnhäuser. Durch die Aufhebung der Versiegelung in diesem Bereich sind Umweltschäden durch Einsickerung von Schadstoffen ins Grundwasser wahrscheinlich, die den möglichen Nutzen geringerer Versiegelung deutlich übersteigen. Eine Abwägung zwischen diesen beiden – im vorliegenden Fall widerstrebenden Folgen – ist nicht erkennbar. Es wird vielmehr pauschal behauptet, dass den „Belangen des Bodenschutzes Rechnung getragen“ wird oder durch Maßnahmen beim Bau zu beachten sind.

Abwägung öffentlicher und privater Belange ist nicht erfüllt:

  • Mehrere der als Begründung für die Planung dienenden Behauptungen widersprechen den jahrelangen Beobachtungen der Anwohner: Die über 2.200 Unterschriften unter dem Einwohnerantrag mit dem Ziel des Erhalts des Platzes belegen eindeutig, dass die Aufenthaltsqualität trotz der seit Jahrzehnten unterlassenen Pflege von vielen Bürgern zwar als verbesserungswürdig, aber nicht insgesamt als „gering“ eingestuft wurde. Die seinerzeit verwirklichten Gestaltungsprinzipien – Ruhezonen für unterschiedliche Interessengruppen mit abwechslungsreicher Ausformung im Detail – sind vergleichsweise kostenintensiv und entsprechen deshalb nicht mehr den Zielen der Verwaltung. Den Zielen ruhesuchender Bürger entsprechen sie durchaus. Eine echte Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ist hier nicht erkennbar.

Kinderspielfläche:

  • In der Begründung wird einerseits unverändert auf die geplante zentrale Kinderspielfläche verwiesen (Seite 11, 3. Absatz). Andererseits wird sechs Absätze später zugegeben, dass eine solche Kinderspielfläche nach Prüfung der Senatsverwaltung auf dem Platz bei der vorgesehenen Gestaltung gar nicht zulässig ist. Dieser nicht aufgelöste Widerspruch (und weitere, hier nicht erwähnte) lassen Zweifel an der Sorgfalt bei der Überarbeitung des Entwurfes entstehen. Die geplanten „dezentralen Spielgeräte“ sind wohl als Versuch der Verwaltung zu werten, die fehlende Zulässigkeit eines Spielplatzes zu umgehen. Der vorherige Entwurf des Bebauungsplans 4-42 wurde von der Senatsverwaltung zurückgewiesen, weil ein neuer Kinderspielplatz ohne massive Schutzmaßnahmen gegen die Schadstoffbelastung aus den umgebenden Straßen nicht zulässig wäre. Aber auch bei dezentralen Spielgeräten besteht diese Schadstoffbelastung.

Stadtentwicklungsplan Verkehr geht von falschen Annahmen aus:

  • Zum Verkehr wird unverändert auf den StEP Verkehr von 2011 bezogen argumentiert, der eine Herabstufung der Lietzenburger Straße von Stufe II auf Stufe III und damit eine Abnahme des Verkehrs prognostiziert. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass der StEP Verkehr auf der Grundlage von Erhebungen von 2009 von einer sinkenden Bevölkerungszahl Berlins ausgeht – eine Vorhersage, die unstrittig durch die tatsächliche Entwicklung der letzten Jahre widerlegt wurde. Im Hinblick auf den Verkehr geht die Planung somit von völlig falschen Annahmen aus. Bei einer faktisch steigenden Bevölkerung in Gesamt-Berlin und einer ungebrochenen weiteren Verdichtung der Bauweise mit steigender Bevölkerung im Gebiet um den Olivaer Platz ist jede Annahme eines sinkenden Verkehrsaufkommens als realitätsfernes Wunschdenken zu bezeichnen. Bei steigendem Verkehr wird auch der Bedarf an Parkständen eher steigen als sinken.

„Attraktive Platzfläche“ durch die Ausweisung eines (befestigten) Fußgängerbereiches an der südlichen und westlichen Platzseite:

  • Im Entwurf wird pauschal behauptet, dass die Attraktivität des Platzes durch einen breiten befestigten Weg an der Südseite des Platzes steige. Worin die Attraktivität eines solchen Weges liegen soll, der für den Platz zwar breit, aber immer noch schmaler ist als die Bürgersteige in mehreren angrenzenden Straßen, wird nicht begründet und ist nicht offenkundig. Wenn dieser Fußgängerbereich tatsächlich als Weg genutzt werden sollte, so steht dies dem Bedürfnis der auf dem Platz Ruhe suchenden Bürger eher entgegen. Wenn dieser Fußgängerbereich hingegen durch angrenzende Cafés genutzt werden soll – so wie auf den Visualisierungen des Architekturbüros angedeutet – so ist dies klar zu kommunizieren. In diesem Fall wäre die Umgestaltung des Platzes Voraussetzung für eine verstärkte Kommerzialisierung eines öffentlichen Platzes. Dies dürfte im Widerspruch zu den Zielen des Landes Berlin stehen.

Vegetationsanteil als Lebensraum für Tiere und Pflanzen:

  • Die Behauptung, der Vegetationsanteil könne potentiell gesteigert werden, zeigt nur eine rein theoretische Möglichkeit auf. Durch die bereits vorgenommenen Maßnahmen wurde die Theorie als Wunschdenken entlarvt. Das gesamte Buschwerk des Parkteiles und des zur Umwidmung vorgesehenen Teiles des Parkplatzes wurden beseitigt. Auch wenn die neu zu pflanzenden Büsche schneller wachsen werden als Bäume, würde selbst bei flächenmäßig gleichen Ersatzpflanzungen der Lebensraum für Vögel und Insekten auf eine lange Zeit geringer sein. Nach Angaben des Planungsbüros wird sich außerdem die mit Büschen bewachsene Fläche verringern, der Lebensraum für Tiere somit entgegen der Behauptung auch langfristig sinken.

Flächenberechnungen:

  • In den Berechnungen zur Versiegelung wird die gesamte Platzfläche und die gesamte Fläche der den Platz umschließenden Straßen als „Geltungsbereich Bebauungsplan“ bezeichnet und als Maßstab für die Berechnung der Verringerung der Versiegelung genommen. Die Grünfläche steigt nach diesen Berechnungen jedoch nur um rund 340 m² – ungefähr der Fläche einer Kleingartenparzelle. Die versiegelten Flächen (Straßenland, Gehwege, Parkwege) steigen jedoch ebenfalls – von 13.045 m² auf 13.608 m². Der angebliche Gewinn aus der verkleinerten Parkplatzfläche (910 m²) wird folglich nur zu rund einem Drittel zur Verringerung der Versiegelung genutzt. Der Rest wird durch die „teilversiegelte“ Promenade an der Südseite der Platzanlage verbraucht (siehe.Pkt. „Attraktive Platzfläche“)

Ersatzpflanzungen:

  • Der Zahlenvergleich zwischen den auf dem Platz gefällten und den neu zu pflanzenden Bäumen ist insoweit irreführend, als das eine nicht genauer bezeichnete Anzahl von Bäumen nicht in der direkten Platzanlage, sondern in den Straßen rund um den Platz gepflanzt werden sollen. Im eigentlichen Platzbereich wird die Zahl der Bäume folglich abnehmen, die ökologische Bilanz des Platzes wird sich weiter verschlechtern.

Bitte legen Sie Widerspruch zum Entwurf des B-Plans 4-42 ein. Der sog. Kompromiss wurde mit fortschreitender Planung verwässert und verdient den Namen Kompromiss nicht mehr.

Sie können Ihren Widerspruch direkt auf der Homepage des Bezirksamts unter http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/bebauungsplanverfahren/beteiligung/bebauungsplan.687552.php formulieren, das angefügte Formular benutzen und online abschicken.

Ein Beispiel: „Ich widerspreche nachdrücklich dem vorgelegten Entwurf zum B-Plan 4-42. Die Neugestaltung des Platzes löst das Grundproblem der mangelnden finanziellen Ausstattung der Grünflächenpflege des Bezirks nicht und kompensiert mit Bundes- und Landesmitteln das jahrelange Versäumnis des Bezirks, die Grünfläche Olivaer Platz entsprechend zu pflegen und zu unterhalten. Bei Realisierung der neuen Planung wird dieser Platz in einen pflegefreundlichen Zustand versetzt, der qualitätvolle Schmuckplatz aus den 1960er Jahren wird unwiederbringlich zerstört. Ein Stück Berliner Stadtgeschichte wird vernichtet.“

Oder: „Ich widerspreche den Zielen des Bebauungsplanentwurfes 4-42. Der avisierte Kinderspielplatz als Ersatz für den sich dort befindlichen Kinderspielplatz soll nicht mehr zur Ausführung gelangen. Dies widerspricht den seinerzeit proklamierten Zielen der Platzumgestaltung. Der Zuzug von jungen Familien mit Kindern erhöht die Dringlichkeit von Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche auf dem Platz“.

Sie können auch an das Bezirksamt schreiben:

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
– Stadtplanungsamt –
10617 Berlin.

Im Betreff sollten Sie Widerspruch gegen den Entwurf des B-Plans 4-42 verwenden.

Weitere Argument für Ihr Widerspruchsschreiben:

  • Erhaltenswerte Bäume wurden allein aus gestalterischen Gründen gefällt, da Sichtachsen freigestellt werden sollten.
  • Büsche und Stauden wurden gerodet, somit in der Stadt wertvolle Vogelnist- und –brutstellen vernichtet.
  • Mauerwerkswände, welche dem Park Schall- und Sichtschutz boten, sollen abgerissen werden, ein Stück Berliner Stadtgeschichte wird vernichtet.
  • Die Beseitigung der Höhensprünge im Gelände widerspricht der Anlage als Schmuckplatz.

Kämpfen wir gemeinsam gegen die Vernichtung von Stadtgrün in unserer unmittelbaren Umgebung.

Der Olivaer Platz war ein geruhsamer Platz, der viele Möglichkeiten der Erholung anbot. Durch ein jahrelanges Ignorieren und Nichtpflegen der Anlage war zwar zuletzt der Zustand nicht mehr optimal, gleichwohl hätte durch behutsame Sanierungsmaßnahmen der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden können. Stattdessen hat der Bezirk alle Strukturen abgerissen, dutzende Bäume gefällt und schafft nun einen leeren und langweiligen Stadtplatz, der keinerlei Charme ausstrahlen wird.

Der Kontrast wird hier anhand zweier Symbolbilder dargestellt.