Projekt Beschreibung

Antrag: Entlastung durch Mietkauf

Antragsteller: Recke/Heyne

Die BVV möge beschließen:

Für Wohnungen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, die im Eigentum der Stadt Berlin bzw. städtischen Wohnungsbaugesellschaften sind oder durch Ausübung des (kommunalen) Vorkaufsrechts werden, soll in Zukunft ein geeignetes Mietkaufmodell für die Mieter bestehen.

Das Bezirksamt soll sich deshalb bei den zuständigen Stellen im Senat dafür einsetzen, dass geeignete Mietkaufmodelle entwickelt und angewandt werden.

Der BVV ist bis zum 31.07.2018 zu berichten.

Begründung:

In Deutschland insgesamt, aber insbesondere auch in Berlin ist die Quote für selbstgenutztes Eigentum erschreckend niedrig. Nach den Zahlen von 2011 ist die Quote in Berlin bei 15%. Dabei bietet Wohneigentum hohe Sicherheit im Alter. Für Menschen ohne Eigenkapital ist es momentan sehr schwierig, einen Kredit für Wohneigentum zu bekommen – so müssen große Posten wie die Grunderwerbssteuer sofort bezahlt werden. In Berlin ist die Förderung der Bildung von Wohneigentum in der Verfassung verankert. Dies sollte der Bezirk ernstnehmen und gemeinsam mit dem Land Berlin Möglichkeiten schaffen, um die Bildung von Wohneigentum zu erleichtern. Das Angebot eines Mietkaufmodells im eigenen Wohnungsbestand kann hier viel erreichen. Beim Mietkauf wird ein Mietvertrag geschlossen, der Mieter zahlt zunächst ganz regulär
Miete. Diese Mietzahlungen werden dann auf den Kaufpreis angerechnet. Preis, Rechte, Pflichten und Konditionen des Mietkaufs werden vorher festgelegt und müssen von beiden Parteien einvernehmlich unterschrieben werden. Die Wohnung geht dann in das Eigentum des Mieters über.

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