Projekt Beschreibung

Antrag: Hundeauslauf am Grunewaldsee sichern

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich – in Abstimmung mit Steglitz-Zehlendorf – bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für einen dauerhaften Erhalt der Hundeauslaufgebiete am Grunewaldsee in ihrer jetzigen Größe einzusetzen.

Das Bezirksamt wird darüber hinaus aufgefordert keine eigenen Maßnahmen vorzunehmen, die das bestehende Hundeauslaufgebiet am Grunewaldsee verkleinern oder seine bisherige Nutzung einschränken würden.

Der BVV ist bis zum 31.05.2017 zu berichten.

Begründung:

Das aktuell stattfindende Unterschutzstellungsverfahren zur Neuausweisung des Grunewaldes als Landschaftsschutzgebiet mit darin liegenden Naturschutzgebieten bedeutet potentiell erhebliche Einschränkungen für die Hundeauslaufgebiete vor Ort. Staatssekretär Stefan Tidow verdeutlichte mögliche Konsequenzen für die Hundeauslaufgebiete zuletzt in einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage (Drucksache 18 / 10 404), in dem er klarstellte, dass durch „die Verordnung die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen und angesichts konkreter Verhältnisse Vorort Bereiche zu etablieren, in denen Hunde dann nicht mehr mitgeführt werden könnten“ geschaffen werde. In Anbetracht der 2016 erneut gestiegenen Zahl in Berlin gemeldeter Hunde muss eine Verkleinerung bestehender Auslaufgebiete entschieden abgelehnt werden.

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