Projekt Beschreibung

Antrag: Sondernutzung auch weiterhin erleichtern

Antragsteller: Recke/Tschörtner

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die bis zum Jahresende 2020 befristeten Erleichterungen der Regularien für die Straßenlandsondernutzung, z.B. die Nutzung des Gehweg-Unterstreifens, dauerhaft im Sondernutzungskonzept des Bezirks festzuschreiben. Sondernutzungsgebühren sollen ab dem Jahr 2021 wieder erhoben werden.

Begründung:

Die weitreichende Nutzung der Gehwege während der Corona-Zeit hat sich bewährt. Sie führte zu einer Belebung der Innenstädte, ohne dass es dabei zu nennenswerten Einschränkungen von Fußgängern kam. Die zunächst bis Jahresende 2020 vom Bezirksamt beschlossenen Erleichterungen sollten daher dauerhaft in das Sondernutzungskonzept des Bezirks übernommen werden. Das im Sondernutzungskonzept des Bezirks aus dem Jahr 2015 festgeschriebene grundsätzliche Verbot der Nutzung des Unterstreifens ist aufzuheben. Die Nutzung des Gehwegunterstreifens soll grundsätzlich möglich sein, wenn eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ausgeschlossen ist und ausreichend Lücken verbleiben, damit Fußgänger queren können.

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