Projekt Beschreibung

Antrag: Städtebauliche Bauberatung im Stadtentwicklungsamt wieder aufnehmen

Antragsteller: Heyne/Recke

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die städtebauliche Bauberatung im Stadtentwicklungsamt ohne vorherige Terminabstimmung unverzüglich wieder aufzunehmen.

Begründung:

In der City-West wird Wohnraum dringend benötigt. Hier werden die meisten Bauvorhaben gem. § 34 BauGB genehmigt, da viele Gebiete auf Grundlage des übergeleiteten Bauplanungsrechtes (BauO Bln 1958 in Verbindung mit BauNVO 1960) zu bewerten sind. Die sich daraus ergebenden Ermessensspielräume sind einvernehmlich zwischen dem Bauantragsteller und seinem Architekten einerseits sowie den Stadtentwicklungsamt andererseits abzustimmen. Einvernehmlichkeit setzt Kontaktaufnahme voraus, viele gute Ideen entstehen aus dem Diskurs heraus. Die Kontaktaufnahme zwischen Architekt und Verwaltung muss unkompliziert und spontan im Rahmen von allgemeinen Sprechstunden und nicht erst nach formaler Beantragung eines Gesprächstermins möglich sein.

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