Projekt Beschreibung

Mündliche Anfrage: Auswirkungen der Hundegesetzdurchführungsverordnung zum 01. Januar 2019

Fragesteller: Felix Recke

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Welche zusätzlichen Aufgaben sind mit Inkrafttreten der Hundegesetzdurchführungsverordnung (HundeG-DVO) zum 01. Januar 2019 auf den Bezirk übertragen worden und was für Auswirkungen haben diese zusätzlichen Aufgaben auf die Prozesse in der Kontrolle und Administration von Hundehaltern?
  2. Konnten bereits zum 01. Januar 2019 verwaltungsintern alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen und umgesetzt werden, die für eine Durchsetzung der neuen Regelungen der HundeG-DVO erforderlich sind und waren/sind hierfür zusätzliche Personalstellen erforderlich?
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