Projekt Beschreibung
Mündliche Anfrage: Auswirkungen der Hundegesetzdurchführungsverordnung zum 01. Januar 2019
Fragesteller: Felix Recke
Ich frage das Bezirksamt:
- Welche zusätzlichen Aufgaben sind mit Inkrafttreten der Hundegesetzdurchführungsverordnung (HundeG-DVO) zum 01. Januar 2019 auf den Bezirk übertragen worden und was für Auswirkungen haben diese zusätzlichen Aufgaben auf die Prozesse in der Kontrolle und Administration von Hundehaltern?
- Konnten bereits zum 01. Januar 2019 verwaltungsintern alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen und umgesetzt werden, die für eine Durchsetzung der neuen Regelungen der HundeG-DVO erforderlich sind und waren/sind hierfür zusätzliche Personalstellen erforderlich?