Projekt Beschreibung

Schriftliche Anfrage: Sind Pflegedienste im Bezirk noch erwünscht?

Fragesteller: Pascal Tschörtner

Ich frage das Bezirksamt:

1. Welche Voraussetzungen muss ein Pflegedienst erfüllen, um eine Ausnahmegenehmigung zur Freistellung von der Parkgebührenpflicht im Bezirk
zu erhalten?

2. Welches Ermessen hat das Bezirksamt bei der Erteilung entsprechender Ausnahmegenehmigungen?

3. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass in der Mehrzahl der Berliner Bezirke die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen großzügiger gehandhabt wird, als in Charlottenburg-Wilmersdorf?

4. Wie viele Anträge von Pflegediensten wurden in den Jahren 2018 und 2019 an das Bezirksamt gerichtet und wie wurden diese beschieden?

5. Wie lange dauert die Bescheidung eines Antrags und wie viele dieser sind derzeit offen?

6. Wie bewertet das Bezirksamt die Verpflichtung zum umfangreichen Nachweis von Patientenlisten oder Adressen im Hinblick auf die ohnehin schon angespannte Versorgungssituation in der ambulanten Pflege?

7. Teilt das Bezirksamt Befürchtungen, dass es mit der ausgeübten Genehmigungspraxis aktiv Anreize für Pflegedienste setzt, bevorzugt Pflegebedürftige zu versorgen, die in Gebieten wohnen, die nicht parkraumbewirtschaftet sind?

8. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, um sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, die im einschlägigen Rundschreiben der VLB beschriebenen Erteilungskriterien bürokratiearmer und praxistauglicher zu gestalten?

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