Projekt Beschreibung
Schriftliche Anfrage: Umsetzung des Onlinezugangsgesetztes
Fragesteller: Felix Recke
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie setzen das Land Berlin und insbesondere das Bezirksamt die Vorgaben aus
dem Onlinezugangsgesetz des Bundes um und wie soll gewährleistet werden, dass
tatsächlich zum 31.12.2022 alle Verwaltungsleistungen elektronisch für Bürger und
Unternehmen angeboten werden?
2. Wie wird sich/hat sich der Bezirk im Rat der Bürgermeister zum Entwurf des Onlinezugangsgesetzes Berlin, Senatsbeschluss vom 04.12.2018, positioniert und sind
hier Anmerkungen bzw. Änderungen durch das Bezirksamt zu erwarten?
3. Was für konkrete Maßnahmen folgen für die Bezirksverwaltung aus dem Onlinezugangsgesetz des Bundes und des Landes Berlin?