Projekt Beschreibung

Antrag: Verkaufsangebot auf Wochenmärkten während der Pandemie

Antragsteller: Recke/Tschörtner/Rexrodt

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich kurzfristig gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass die Beschränkung des Angebots auf Wochenmärkten auf die für den Einzelhandel zugelassenen Sortimente, § 14 (1) SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 2. Februar 2021, schnellstmöglich aufgehoben wird.

Um ausreichend Platz zwischen den Ständen zu gewährleisten, sind zusätzliche Flächen, beispielsweise durch Straßensperrungen zur Verfügung zu stellen und ggf. ein Rotationssystem zu prüfen.

Begründung:

Die geltende Corona-Verordnung des Landes Berlin verbietet auf Wochenmärkten den Verkauf von Waren, die nicht Lebensmittel sind bzw. üblicherweise im Einzelhandel angeboten werden. Wie viele Händler und Kunden der Wochenmärkte zurecht bemängeln, ist dies nur wenig nachvollziehbar. Insbesondere kleinere Händler sind von den Einnahmen der Wochenmärkte abhängig. Gleichzeitig ist festzustellen, dass die restriktive Auslegung der Marktverwaltung nicht schlüssig ist, da auch Supermärkte u.a. Blumen, kleinere Küchenhelfer und Zubehörartikel anbieten. Dies sollte auch auf den Wochenmärkten unter freiem Himmel möglich sein, da dies sonst eine Wettbewerbsverzerrung und Ungleichbehandlung darstellt. Weiter ist zur Kenntnis zu nehmen, dass viele Händler, bspw. Blumengeschäfte, ihre Ware zur Abholung anbieten. Ein Unterschied zum Marktverkauf ist nicht erkennbar.

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